ahh, daher die 78. nun ist da aber die bußgeldkatalogverordnung niedergeschrieben. das ist ein unterschied zum tatsächlichen tatbestandskatalog. wenn schutzmann xy ein ticket geschrieben hat, schaut er im tatbestandskatalog nach und nicht in der verordnung. aber sehr verwunderlich, dass offensichtlich beide kataloge nicht synchron sind. bußgeldsachen werden vom verfahren her in jedem bundesland unterschiedlich gehändelt. ich kann aber mit sicherheit sagen, dass schleswig-holstein sich nach dem tatbestandskatalog richtet. und da es bundeseinheitlicher tbk heißt, müsste das überall so sein.
edit: hab auch gerade nochmal nachgelesen: unter ziffer 3.1 und 4.1.1. steht das nochmal nachzulesen. ich kann wirklich jedem raten, wenn man mal ne stunde zeit hat und sich langweilt, sich mal die ersten seiten aus dem katalog durchzulesen, ist sehr viel interessantes drin.