Hallo,
habe mal 2 grundsätzliche Fragen:
1. Ich habe mir eine KR51/1k restauriert. Die schwalbe läuft ohne jeglichen Änderungen im serienmäßigen Zustand nach Lust und Laune manchmal auf der ebene auch gute 70+. Was blüht mir, wenn die Polizei meine Simme mal auf den Prüfstand stellt (machen die hier in der Gegend wegen der Rollertuningszene gern)? Ich werde mich sicher nicht dransetzen und an meiner Schwalbe Rumdrosseln, da ich ja auch keine Leistungssteigernden Maßnahmen ergriffen habe.
2. Ein (zugegebenermaßen sehr penibler) Freund von mir fragte mich, wo den geschrieben steht, dass ich mit dem auf 45km/h Fahrzeuge beschränkten Führerschein auch die 60km/h ausfahren dürfe. Denn es sei ein unterschied, was das ding Fahren darf und was der Fahrer fahren darf. Ich halte das für Unsinn, aber vlt kennt jemand von euch wirklich die Rechtlichen zusammenhänge.
Liebe Grüße,
Euer Lumpi