Mal etwas, was mir in den letzten Tagen angesichts der anstehenden Bußgeldehöhung in den Sinn kam und noch nicht zufriedenstellend geklärt werden konnte.
Es gibt im Bußgeldkatalog ja Tatbestände, wo es "gestaffelte Preise" für Erst- und Wiederholungstäter gibt (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss: beim ersten mal 250€, beim zweiten 500€ und beim dritten 750€ - ab Februar dann der doppelte Satz). Die Frage ist nun: Wie lange gilt man als vorbelastet? Nach meinem Verständnis dürften da keine weiteren Aufzeichnungen existieren, wenn die entsprechenden Punkte in Flensburg verfallen sind. Im oben genannten Beispiel wären das also vier Jahre, nach denen man wieder eine weiße Weste hätte. Das kann ich mir allerdings nicht so recht vorstellen, ebensowenig wie eine lebenslange Speicherung der "Vorstrafe".
Weiss da jemand was konkretes?
MfG
Ralf