Mängelschein 158 Euro

  • Erstaunlicher Weise springen immer wieder gerne Leute wie Gonz(z)o auf diesen Zug auf.



    Mir scheint, du bist hier gewaltig aufgesprungen!
    Wer will jemandem das Fahren ohne Fahrerlaubniss unterstellen, wenn er doch nur sein Altmetall auf öffentlicher Strasse abgestellt hat![QUOTE]Eine Zündanlage sowie die Geschwindigkeitsmessanlage war nicht vorhanden


    Fahren ohne vorhandene Zündanlage!? Wie geil!
    Dafür gibt es glatte 5 Jahre und drei Monate lebenslänglich!


    Und sicherlich ist es nicht Mode, das Beamte welcher Natur auch immer willkürlich Fahrzeuge im öffentlöichen Raum aussuchen, diese durchtesten und dann Mängelscheine oder eben Bußgeldverfahren in die Wege leiten!
    Wer sagt, das das Moped dann auch noch an diesen Ort gefahren und nicht vielleicht geschoben wurde?
    Ob die Bastelbude getunt ist oder nicht, juckt dann erstmal überhaupt nicht!

  • Erstaunlicher Weise springen immer wieder gerne Leute wie Gonz(z)o auf diesen Zug auf.



    Mir scheint, du bist hier gewaltig aufgesprungen!
    Wer will jemandem das Fahren ohne Fahrerlaubniss unterstellen, wenn er doch nur sein Altmetall auf öffentlicher Strasse abgestellt hat!


    Darum schrieb er doch:


    - diesbzgl dürftest du Glück gehabt haben, dass dein Kumpel nicht direkt fahrender Weise angetroffen wurde. sonst hätte er jetzt vmtl eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und du jetzt eine Anzeige, weil du es als Halter zugelassen hast.


    Wer sagt, das das Moped dann auch noch an diesen Ort gefahren und nicht vielleicht geschoben wurde?
    Ob die Bastelbude getunt ist oder nicht, juckt dann erstmal überhaupt nicht!


    Möglicherweise war der Motor/Auspuff noch warm. Ob er dann einen einzigen Meter gefahren ist spielt keine Rolle. Er hat es in Betrieb genommen.


    Worauf Dr.Gerberit sicher hinaus will ist, dass das Fahrzeug ganz offensichtlich durch seinen Zustand aufgefallen ist. Der Zustand wird wohl nicht der beste sein. Ich wär ja auch mal für ein paar Fotos um sich ein Urteil bilden zu können.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • begründet haben wir es damit, dass die Ordnungshüter sich nicht an dem moped zu vergreifen haben wenn keiner da ist. Ganz einfach.


    Bilder hab ich grad keine...und kann auch schlecht welche machen bei nem geklauten moped ;)

  • begründet haben wir es damit, dass die Ordnungshüter sich nicht an dem moped zu vergreifen haben wenn keiner da ist. Ganz einfach.


    Bilder hab ich grad keine...und kann auch schlecht welche machen bei nem geklauten moped ;)



    Na dann kann ja überhaupt nichts mehr schief gehen.
    Vielleicht hatten die Ordnungshüter ja doch nicht so unrecht mit den anschliessen. Aber nun is das Kind ins Öl gefallen.
    Mir fällt da grad noch ein, dass die aber vielleicht Fotos haben. ;)

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

    • Offizieller Beitrag

    das dauert tatsächlich erstmal eine ganze weile. allein der postverkehr zwischen bußgeldstelle und polizei (je nachdem, wie es dort praktiziert wird), kann schon wochen dauern. und dann landet so ein fall auch nicht immer oben auf dem aktenberg....


    viel schneller würde eine antwort des threaderstellers auf die aufgekommenen fragen gehen, z.b. was denn mit dem zündschloss war etc pp...


    ist der gute mann etvl auch mal auf die idee gekommen, dass ihn seine kumpels, die am vatertag so friedlich speißten, evtl auch einfach mal angelogen haben könnten, und sie doch fahrender weise angetroffen wurden? na ja, der wiederspruch wird's zeigen. hoffentlich wird uns ein wahrheitsgetreues ergebnis präsentiert. ich bin da ja mal gespannt.

  • Manchmal kannste einfach nachschauen was die MAximalfristen sind. Daziehste 2 Wochen von ab, dann kommt die Reaktion.


    Wer schonmal geblitzt wurde kennt das in manchen Kreisen.
    1 Monat nix... 2 Monat nix... 2 Monat und 2 Wochen ... ist das Ticket da .. 2 Wochen vor Ablauf

    • Offizieller Beitrag

    die verjährung setzt nach drei monaten ein. die frist kann aber in bestimmten fällen von der bußgeldstelle ausgesetzt werden, wenn z.b. ein neuer betroffener ermittelt wurde. was das im einzelnen für fälle sind, weiß ich nicht genau. kann aber auch sein, dass die frist ausgesetzt wird, bis z.b. die stellungnahme der polizisten da ist. deshalb würd ich mich hier nicht unbedingt auf die 3 monate berufen, die ja aber eh noch nicht vorüber sein dürften, wenn ich mir das datum vom ersten beitrag anschaue.

  • also der Brief is schätzungsweise seit 2 monaten ca weg...bis jetzt keine reaktion...es mmüsste doch irgendwann mal ein antwortschreiben kommen in dem steht, dass der fall neu aufgerollt wird oder? aber es kam auch keine mahnung...erstmal positiv :D

  • Hallo,

    so wie es sich liest, wurde der Handlungsspielraum der Behördenmitarbeiter übertreten. In Abweseheit des jeweiligen Fahrers können solche Maßnahmen nur durchgeführt werden wenn "erhebliche Mängel oder Einschränkungen" vorliegen, die die Strassen und Zulassungstauglichkeit so verletzen, dass das Fahrzeug außer Betrieb genommen werden muss,Das geht auch in Abwesenheit. Aber ansonsten ist die Vorgehensweise zur einleitung eines Verwaltungsaktes in Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten schwebend unwirksam.
    Da aber die Beweislast hier immer zu Ungusten des Bürgers liegt,da er eine weitaus niedrigere Stellung und Glaubwürdigkeit einnimmt als vereidigte Behördenvertreter, wird es ratsam sein zur Werkstatt zu gehen. sich ein Zustandsbericht des Moped geben lässt, vielleicht sogar zusätzlich einen einfachen Inspektionbericht zum Zustand durch TÜV GTÜ usw. und die Behauptung als unglaubwürdig darstellt und Beschwerde wegen unzulässigem Verwaltungshandeln einlegt, aber erst mal nie auf den Sachvorgang selbst. Damit kommt der Stein erst richtig ins rollen.Wenn man das macht, dann sieht es schon bei weitem schlechter aus, denn man hat sich konkret zu diesem Fall geäußert. Das kommt einer Beschuldigtenaussage bei der Polizei für Verbrechen gleich. Es weiß wohl hoffentlich jeder hierbei keine Aussage zu machen und erst gar nichts zu schreiben oder zu unterschreiben.

  • In Abweseheit des jeweiligen Fahrers können solche Maßnahmen nur durchgeführt werden wenn "erhebliche Mängel oder Einschränkungen" vorliegen, die die Strassen und Zulassungstauglichkeit so verletzen, dass das Fahrzeug außer Betrieb genommen werden muss,


    Wenn man das Schreiben liest, war genau das hier der Fall, insofern gehe ich erstmal davon aus, daß die Maßnahmen korrekt durchgeführt wurden. Vielleicht hätte man das Moped auch abschleppen und beschlagnahmen können (dafür reicht in HH schon eine nicht vorschriftsmässige Auspuffanlage)


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag

    Schlecht mit nem Moped dass uns jetz geklaut wurde :))


    Schlecht für Euch, dann könnt Ihr ja gar nicht mehr die "üblen Behauptungen" der Beamten am Fahrzeug selber widerlegen, sondern müsst blechen.
    Hoffentlich hab Ihr eine echte Betriebserlaubnis und die Versicherungsunterlagen noch.


    Peter

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