Paul400: super Argumentation! Das waird jeden Polizisten/Richter/etc schwer beindrucken
Tobias: Eine Zweckbindung gibt es immer dann, wenn man irgendwelche Vorteile haben möchte, in diesem Fall eben statt Führerschein Klasse B nur Klasse M/S. Ähnliches findet man ja z.B. im LoF-Bereich. Ein Gesetz, dass man Krankenfahrstühle nur mit einer Behinderung fahren darf, gibt es ganz sicher nicht.