Duo angehalten , Fahrer gesund , Polizei macht Stress

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    Paul400: super Argumentation! Das waird jeden Polizisten/Richter/etc schwer beindrucken:rolleyes:


    Tobias: Eine Zweckbindung gibt es immer dann, wenn man irgendwelche Vorteile haben möchte, in diesem Fall eben statt Führerschein Klasse B nur Klasse M/S. Ähnliches findet man ja z.B. im LoF-Bereich. Ein Gesetz, dass man Krankenfahrstühle nur mit einer Behinderung fahren darf, gibt es ganz sicher nicht.

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    Ich finde es interessant, dass ein Polizist ganz offensichtlich solch ein Papier auf Streife dabei hat.


    Es kann genausogut sein, dass der Freund den Wisch dabei hatte, und freudig vorgezeigt hat. Der Polizist ist dann über die letzte Zeile gestolpert und schon kam die Argumentationshilfe als Bumerang zurück. ;)

  • Ich habe grade mit Ihm gesprochen , Ihm ist das fahren mit dem Duo untersagt worden


    Das Fahreug ist Rechtlich ein Krankenfahrstuhl , und dann brauchst Du einen Ausweiss der Dich als Behinderten ausweisst , und Er Diesen nicht hat

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    nachhacken...


    Ich glaube, das mögen die gar nicht. Fragen nach der Rechtsgrundlage, so mit Gesetz und §, das würde ich machen.
    Ist die Untersagung schriftlich erfolgt oder angekündigt, dass das noch nachgereicht wird?
    Dann gibt es doch eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung, wie, wann und an wen man sich mit einer Beschwerde gegen die Anordnung zu wenden hat.


    Peter

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    Paul400: super Argumentation! Das waird jeden Polizisten/Richter/etc schwer beindrucken:rolleyes:


    Tobias: Eine Zweckbindung gibt es immer dann, wenn man irgendwelche Vorteile haben möchte, in diesem Fall eben statt Führerschein Klasse B nur Klasse M/S. Ähnliches findet man ja z.B. im LoF-Bereich. Ein Gesetz, dass man Krankenfahrstühle nur mit einer Behinderung fahren darf, gibt es ganz sicher nicht.


    Das kenne ich nur mit Führerscheinklasse T.


    Fahrten für den Bauern mit z.B. Futter ist erlaubt, aber wehe du fährst auf dem Hänger Steine für dich privat.


    Dann ist je nach Gewicht und Grösse Klasse C fällig.


    MfG


    Tobias

  • Kannst du in Erfahrung bringen, auf welcher Rechtsgrundlage das passiert ist?


    Ich sage Euch Bescheid wenn ich mehr erfahren habe


    Was aber hier bei uns in der Ecke auffällt ist das die Herren in Blau neuerdings zimlich genau über unsere Simmen -Bescheid wissen , gerade die Kontrollen für Mopeds und Roller sind hier recht häufig und die getunten bekommen Sie alle , besonders gerne stehen Sie an der Berufsschule :D

  • Ich glaube, das mögen die gar nicht. Fragen nach der Rechtsgrundlage, so mit Gesetz und §, das würde ich machen.
    Ist die Untersagung schriftlich erfolgt oder angekündigt, dass das noch nachgereicht wird?
    Dann gibt es doch eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung, wie, wann und an wen man sich mit einer Beschwerde gegen die Anordnung zu wenden hat.


    Peter



    Na das mein ich ja ;) ...wobei man beim ersten sicher auch interessante Dinge raus bekommen würde :D


    da geht man zur Dienststelle und sagt: Das ist passiert, können sie mir bitte sagen warum und wieso?


    Auf jeden Fall freundlich bleiben...dann sind die gar nicht so schlimm und helfen einem (im Normalfall) auch weiter :D

    simson-treffen-2012-in-baden-württemberg.de/

  • Also, bevor ich mir meine Duo zugelegt habe, habe ich mich auch ausführlich mit dem Thema Führerschein beschäftigt. Nun bin ich zu dem Schluss gekommen, dass Klasse M völlig ausreicht.
    Denn:
    Klasse M berechtigt den Besitzer dazu, Kleinkrafträder mit bis 50ccm und 40, 45, 50 oder 60km/h BbH zu führen (Regelungen hinreichend bekannt)
    Als Kleinkrafträder gelten nach Paragraph Schlagmichtot (unter Punkt 2 glaub ich) auch zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder nach den Regeln der DDR
    Eine Duo wurde in der DDR nur an Versehrte verkauft, welche dies aber weiterverkaufen durften. Sobald der erste nicht-behinderte Besitzer das Duo besaß, muss es ja als KKR gegolten haben

  • Na sieh mal an :


    Beim Straßenverkehrsamt erfährt er auf seine Nachfrage:


    Das einsitzige Krankenfahrstühle (Motorgetrieben) mit einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm und einer Heckmarkierungstafel nach der ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite dürfen ohne Führerschein gefahren werden (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 FeV) Externes Angebot


    für Krankenfahrstühle mit einer größeren Höchstgeschwindigkeit ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich. Diese Regelung gilt seit dem 1.9.2002. Wer in der Zeit vor dem 1.9.2002 bereits eine Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle erworben hat, darf weiterhin Krankenfahrstühle mit einem Leergewicht von maximal 300 kg und einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h (bis 30 km/h, wenn der Krankenfahrstuhl bis zum 30.6.1999 erstmals in den Verkehr gekommen ist und wenn;; er tatsächlich auch durch eine körperlich gebrechliche oder behinderte Personen benutzt wird) führen"""""

  • Also erstmal sehr interessantes Thema, frag mich grad warum das noch nicht eher so ausführlich kam, wahrscheinlich wurde noch nie jemand angehalten desswegen.


    Wenn ich das Zitat von Deutz jetzt richtig interpretiere, dann gilt die Einschränkung nur für die alte Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle. Im ersten Satz steht ganz klar mit B darf man die Geräte auch fahren, egal ob gebrechlich/behindert oder nicht. Und allem Anschein nach wird aus dem B beim Duo ein M, wegen der Ausnahmeregelung ausm Einigungsvertrag. (Das wurde hier schon angesprochen und in nem anderen Thread mal ausführlicher durchgekaut).


    Im übrigen ist die Formulierung "gebrechlich" ja auch dehnbar wie ein Kagummi, oder? Behindert ist klar, da gibts nen Arzt der dir nen schicken Schein aus stellt, aber wer legt denn fest wer gebrechlich ist!?


    Auf jeden Fall gibt es hier grad offensichtlich endlich mal wieder einen Präzedenzfall, mal sehen was draus wird. Davon brauchen wir noch mehr. Wer lässt sich mal in Westeuropa mit nem M-Schein von der Polizei anhalten? Die Ungarischen Polizisten bei uns damals fanden eine Simme mit nem M jedenfalls ganz normal, aber dort fahren so viele davon rum das die bestimmt auch eine eigene Sonderregelung dafür haben.


    Aber Gerd so richtig wie es genau abgelaufen ist und was für Maßnahmen gelaufen sind haste ja noch nicht erzählt. Weiterfahrt verboten und dann? Führerschein auch abgenommen (vermutlich nein, warum auch?), und jetzt Bussgeld, Anzeige, Mitteilung das se sich geirrt haben und er wieder fahren darf, sowas? Oder gibt es da noch gar keine Erkenntnisse, außer der Antwort vom Straßenverkehrsamt?


    EDIT:
    Sehe grade das ist ja erst gestern passiert? Da wird natürlich noch nix passiert sein, halt uns also bitte aufr dem laufenden. (Ich frag mich grade welche Straßenverkehrsbehörde am Wochenende arbeitet?)

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Also, jetzt sind wir genauso weit wie in dem anderen, von mir verlinkten Thread. Man müsste wissen, wie die Duos in der DDR rechtlich eingeordnet waren (als KKR oder gleichgestellt), um sie dann ggf unter §76/8c einordnen zu können. Sonst wird's schwierig.


    In dem anderen Thread hab ich ja mehrmals den Aufruf gestartet, dass jemand mit einer Original-ABE mal bitte nachschauen möge, was da drin steht, evtl hilft das dann ja schon weiter.


    In meiner KBA-DUO-ABE steht übrigens "Betriebserlaubnis für Kleinkraftrad Typ Duo etc...". Wenn da Kleinkraftrad draufsteht, braucht man dafür auch eine Fahrerlaubnis für ein Kleinkraftrad (also M). Um alles andere muss sich das KBA gedanken machen...


    Mit dieser Argumentation sollte auch Gerds Freund losziehen.

  • Da ich mir damals für mein DUO auch neue Papiere habe ausstellen lassen, habe ich natürlich auch das zitierte KBA-Papier bekommen. Es geht ja hierbei um das Thema Fahrerlaubnis.


    Hierzu steht ja lediglich: Benutzung nur durch Körperbehinderte. Fragen Sie....
    Eine Aussage über die notwendige Fahrerlaubnis wird hier jedoch nicht gemacht. Also darf jeder Körperbehinderter ein DUO Fahren? Die notwendige Fahrerlaubnis wäre dann der Schwerbehinderten-Ausweis?


    Nein, aber mal im Ernst:
    Der eigentliche Knackpunkt der Sache, unabhängig von der Fahrerlaubnis ist doch, ob nur Körperbehinderte ein DUO fahren dürfen! In der DDR durften oder konnten schließlich nur "Gehbehinderte" solch ein Fahrzeug erwerben, und benutzen.


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • Eigentlich wollte ich hier nur was schreiben, damit ich eine E-mail bekomme, wenn es hier was neues gibt. Ich finde diese Diskussion sehr interessant.
    Trotzdem habe ich noch einen Hinweis.
    Es gibt für Rechtsauskünfte oder Rechtsbelehrungen die Justiziare bzw. Rechtspfleger in den Amtsgerichten.
    von denen wird einem in der Regel wunderbar geholfen, wenn man Geld von ihnen haben will. Der Weg dazu ist recht einfach. du machst einem Termin für eine Rechtsberatung bei einem Anwalt der sich auf Verkehrsrecht spazialisiert hat (idealerweise kennt man den Anwalt Persönlich). Für eine Rechtsberatung kann man in der Regel Beratungshilfe in höhe des Anwaltshornorares für die Rechtsberatung beantragen. Dieser Antrag läuft über das Amtsgericht und wir von einem Rechtspfleger überprüft. Diesen suchst du dazu Persönlich auf. (so war es bei mir, allerdings in einer anderen Rechtssache). Da aber auch unser Staat ungerne Geld verschenkt wird dein Anliegen sehr genau geprüft. gibt es dann noch Unstimmigkeiten hast du jedenfalls auch Geld für den Anwalt, oder du bist ordentlich belehrt worden (aber leider nicht beraten). Leider hat ein Tag im Amtsgericht immer was mit dem dem Erwerb eines Passierscheines A-38 gemeinsam...

    4186 km mit der Schwalbe durch Skandinavien: wayup.jimdo.com

    • Offizieller Beitrag

    Der eigentliche Knackpunkt der Sache, unabhängig von der Fahrerlaubnis ist doch, ob nur Körperbehinderte ein DUO fahren dürfen! In der DDR durften oder konnten schließlich nur "Gehbehinderte" solch ein Fahrzeug erwerben, und benutzen.


    Neue Duos gab es nur für Behinderte, das ist richtig. Das war aber eher dem chronischen Mangel geschuldet - man war froh, wenn's wenigstens für die Zielgruppe reichte. Das heißt aber nicht, dass Duos nicht auch an Nicht-Behinderte weiterverkauft (oder vererbt oder sonstwas) und von denen genutzt werden konnten.

  • hallo an alle,
    bin schon länger hier angemeldet aber habe jetzt gerade erst meine pin für den zugang hier wieder bekommen/gefunden! Jetzt wollt ich doch mal wissen ob ich nun duo fahren kann OHNE behinderung und mit dem B führereschein??? Habe selber zwei duo´s und mit dem einen fahre ich auch regelmässig... wurde schon mehrfach angehalten von den uniformierten und zivilen polizisten aber immer nur zur papier-kontrolle und dann immer ohne probleme... Wohne in thüringen wurde da angehalten aber auch schon in bayern - nur verwundert begutachtet das duo von den netten herren! Hab sie natürlich nie darauf angesprochen wg Krankenfahrstuhl...
    muss ich nun unbedingt behindert/versehrt sein??? wollt damit nochmal ne grössere tour machen auch andere bundesländer bereisen... ;)
    klare antworten wären von vorteil ;)
    bei uns, den leuten im strassenverkehrsamt is das total egal....
    grüsse ronny

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