Also ich hab letztens meinen Tomaselli Lenker abnehmen lassen.... Der TÜV Prüfer wollte erstma genau wissen was ich für einen Typ hatte (er kannte die verschiedenen Ausführungen der S51), Und dann seine frage: Was läuft das Moped??? Ich antwortete Wahrheitsgemäß, das das Moped auf der ebenen ca. 70 läuft.... Darauf er: Mein Sohn hat auch ne S51, dann war ja auch alles klar, er blickte sogar über meinen Heckumbau hinweg... Dann hat er den Lenker bei laufenden Motor mehrere male hin und her bewegt, und: ja dem steht nichts im wege, den bekommst du eingetragen... einzigster mangel an meinem Moped: Die Vorderradbremse soll etwas nachgestellt werden..
Also immer schön nett sein, sachlich bleiben, und dann klappt's auch mit'n TÜV...
Mein Erlebniss mit dem TÜV...
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Also immer schön nett sein, sachlich bleiben, und dann klappt's auch mit'n TÜV...
So ist das.
Ich habe bei Eintragungswünschen für meine Moto-Zonis immer eine einfache kleine A4-Mappe vorbereitet.
Vorne den schriftlich und sachlich formulierten Eintragwunsch mit einem kurzen Inhaltsverzeichnis, dahinter in der entsprechenden Reihenfolge die Papiere, ABE, Mustergutachten o.ä.
Das waren die einfach nicht gewohnt und dementsprechend positiv gestimmt.Peter
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ja,wahrscheinlich gabs auch so'n bisschen Simson bonus..
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Hatte auch schon Simson-Bonus.
Als ich meine S51 erst frisch bekommen hatte musste ich dise vorführen. Allerdings war der Schwimmer verstellt und bei offenem Benzinhahn tropfte es fleissig aus dem Vergaserüberlauf.
Nun stand die S51 in der Prüfhalle, darunter eine kleine Pfütze Benzin. Der Prüfer stand beim Prüfstand, bat mich die Simson herzubringen und entdeckte dabei die Pfütze. Ein aufmerksamer Garagist, der einen rostigen Opel vorführen wollte und neben der Simme stand bückte sich um den Finger in die Pfütze zu stecken, roch am Finger und meinte dann zum Prüfer "ne, ist nur Wasser".
Dann hat er mir noch einen Lappen in die Hand gedrückt.
Schlussendlich hat die Simson die Prüfung bestanden, der Prüfer selber war auch ganz freundlich. -
Der Hockenheimer TüV war so gnädig und hat über den kaputten Lenkeranschlag hinweggesehen..Er war aber auch angetan von der DKW
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Hmm,
ich bin mit dem Sperber zum TÜV geschoben... Der TÜV-Onkel nam die ABE, steckte sie in die Brusttasche und meinte... "Ja machen wir gleich, erst mache ich das Tagesgeschäft.."
Der 5er VW Golf vor mir sind erstmal durchgefallen und der war ja so gut wie neu. Ich dachte schon, da kann ja heiter werden.
Der Typ nam seine Taschenlampe, leuchtete einmal um den Sperber und murmelte:"Reifen sind neu.... Sogar das originale TYPENSCHILD, die Nummer sauber lesbar abgeklebt....ICH sehe schon DAS ist mal eine ordentliche Restauration...."
Schaut mich an..."JA ich sehe schon der Rest ist Ordnung, HAST DU FEIN GEMACHT, Vollabnahme oder normale HU?"
Der Besitzer vom Golf war etwas pissig, dass mein 45 Jahre altes Mobil ohne Irgendwelche Diskussionen wieder auf die Strasse darf.
Und das bei der ersten HU, die dieses Fahrzeug überhaupt bekommen hat, weil der Rahmen noch nie im Westen zugelassen war.
Der Rest war dann nur noch Papierkram und 39,90€ für die HU.
Ich hatte mich allerdings auch ähnlich wie Peter auf den Termin vorbereitet mit Mappe, neuer KBA-ABE, Kopie eines Fahrzeugsscheins eines baugleichen Fahrzeugs, diversen Bildern, Ehrhardt Werner Buch.
Auch hatte Ich vorher mit dem TÜV-Onkel gesprochen, was dazu seine Meinung ist, auf was er wert legt.Ich hatte mit dem TÜV noch nie so die Probleme, auch mit dem Auto nicht. Wenn das einigermaßen vom Rost in Ordnung ist, so Basics wie Licht, Bremsen, Fahrwerk in Ordnung sind, die Kiste nicht übermässig Ölt, bekommt man eigentlich immer eine Plakete.
Es ist ja nicht zuviel verlangt, vor der HU mal zu schauen ob das Licht komplett geht, der Scheibenwischer und das Wischwasser noch funktioneren, die Reifen noch genug Profil haben, dann hat man schon halb gewonnen. Das kann selbst ein Laie und dauert 10min. Vielleicht auch mal den Müll entfernen und durch die Waschanlage.
MfG
Tobias
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Moin,
ich bin seid Jahren ja wegen meines Fuhrparks öfter beim TÜV. Probleme gabs noch nie, im Gegenteil, die freuen sich wenn man mal mit was seltenem vorbei kommt. Im Ton sollte man immer sachlich und höflich bleiben und ruhig auch mal erklären warum was grad so ist.
Angst braucht man keine haben, wenn was nicht getüvt wird, hat man ne prima Arbeitsvorlage, die sauber abgearbeitet, dann klappts auch mit´m Pickerl.
Gruß
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Ich hab noch nie Probleme beim Tüv gehabt, weder Mopped noch Auto. Die haben doch selber auch Interesse an der Materie und sind froh, wenn sie nicht jeden Tag vollgemüllte Muttigurken prüfen müssen.
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Ja, sehe ich genauso... Wenn man sich vorbereitet, und alles gewissenhaft vorbereitet und das Moped ordentlich aussieht, gibts keine Probleme... Wo kann ich den Lenker eig. in die ABE eintragen lassen??? Das Gutachten habe ich jetzt ja..
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Das Eintragen macht doch der TüV, oder ?
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ne, man bekommt nur so ein zettel auf dem steht, dass der umbau gemäss ............ einwandfrei ist. Und dann muss man das irg. bei der Zulassungsstelle eintragen lassen (in die ABE)
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Genau, der Abnahmestelle stellt nur ein Schreiben zur Vorlage bei Zulassungstelle aus.
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Das ist so nicht ganz richtig. Wenn für das einzutragene Teil ein Gutachten vorliegt, oder sonst eine schriftliche bestätigung mit Stempel usw. dürfen das alle abnehmen DEKRA, GTÜ usw. Eintragung erfolgt erst beim Strassenverkehrsamt. Spezielle Fälle ohne Schriftliches Gutachten darf nur der der TÜV. Und 21er Abnahmen darf eh nur der TÜV.
Gruß
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Und 21er Abnahmen darf eh nur der TÜV.
Gruß
Im Westen der TÜV und in Neufünfland die Dekra. Das ist mal so festgelegt worden.MfG
Tobias
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hä??? was sind denn "21er" Abnahmen???
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Vollabnahmen nach §21 StVZO
MfG
Matze
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Achso... bekommt man eig. ein langes 5 Gang Getriebe eingetragen, wenn man vorne ein kleineres Ritzel draufmacht??? Also nur Theoretisch... für die verwirklichung fehl mir das geld..
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Wenn sich die Höchsgeschwindigkeit nicht ändert, ja.
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hä??? was sind denn "21er" Abnahmen???
Abnahmen nach § 21 StVZO (oder Abnahmen nach § 19(2) StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) ...
Gruss von Frank
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Ich weiß es auch nicht, und mich brachte das jetzt auch nicht weiter. Zur Aufklärung hab ich mal gegooooooooogelt :D:
Zitat§19(2)
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch diedie in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Abs. 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlaß zur Annahme, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung
die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.
(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.
Und §21: StVZO
Ein Haufen Bürokratie
Kanns jemand zusammenfassen, oder eher mal erklären -
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