Blinker und Rücklichtgläser verboten?

  • Liebe Leute mit "Dorfsheriff" meine ich einen alten Beamten der Polizei der sich etwas zu schulden kommen hat und deshalb allein zu fuß durch Stadtbezirke läuft bis das er in Pension geht. Und weil er wahrscheinlich langeweile hat Sucht er quasi nach Verkehrssündern usw. Das Problem is das man nie weiß in welchem Stadtteil er gerade rumläuft is wie gesagt nur einer die anderen sind da lockerer aber man kennt sich halt im "Dorf" MFG Dirk

  • Mein Lieber,
    Dorfsheriff-Ordnungspolizist zumindest ist dies der weitläufige Begriff in meinen Breitengrad!
    Tja und der ist bei der Stadt!
    Und jetzt sag mal was..



    bei der Stadt sind ordnungsamtsmitarbeiter ( meine Schwägerin ist die Chefin in meiner Geburtsstadt) angestellt. da ist es richtig das die nur für den ruhenden verkehr zuständig sind. diese Herrschaften haben aber nix mit der Polizei zu tun und werden auch nicht landläufig sheriffs genannt.
    als dorfsheriff werden gemeinhin polizeibeamte genannt die einen bestimmten abschnitt/kreis unter ihren Fittichen haben. mein bruder ist so einer. unsere ABV's früher waren nichts anderes.
    wenn die bei euch anders genannt werden, mag das an deiner exponierten lage liegen. oder halt ganz einfach daran das beieuch eh alles ganz anders ist

    manche kennen mich, manche können mich

  • Abv - Dorfsheriff
    Ordnungsamtmitarbeier- Dorfsheriff


    Nix anderes habe ich behauptet


    Die dürfen nur ruhenden Verkehr mit auch immer was nötigen


    Anders ist das mit der Ordnungspolizei bzw Stadtpolizei

  • Ich versteh nur Bahnhof! Entweder Ordnungsamt= Ruhender Verkehr,Umweltverschmutzung usw.
    oder Polizei=Für alles zuständig(weinendes Kind,Verbrecher,entlaufender Hund usw)
    Gibt es noch etwas dazwischen????
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

    • Offizieller Beitrag

    He andi-nicht-dussel
    Du hast es geschnallt.
    Klare Trennung zwischen "Sheriffs" und "Knöllchenschreibern".


    Stadt- oder Ordnungspolizei sind nur andere Bezeichnungen
    für MA des Ordnungsamtes.
    Das verfolgt den Zweck, beim Gegenüber mehr Respekt zu erzeugen,
    weil halt Polizei drauf steht und gibt dem Beamten die Berechtigung,
    die Personalien/Ausweis zu verlangen. (sonst nur Polizeirecht)


    Die vom "alten Sack" verwendete Abkürzung ABV bedeutet übrigens
    AbschnittsBeVollmächtigter.
    (heute heissen die Bereichskontaktbeamter oder so)


    ! Vorsicht: Schwarzer Humor !
    Wenn sich also jemand im Dachboden aufgehängt hatte,
    musste der ABV gerufen werden.
    Nur der war bevollmächtigt, den da abzuschneiden. ;)



    LG Kai d:)

  • Eigentlich ist das feilbieten solcher ungeprüften Teile verboten, stört aber keinen.
    Selbst der Hinweis:Verwendung im Geltungsbereich der StVZO verboten! oder so befreit den Anbieter nicht von diesem Verbot
    Das kann bis zu 5000 € Strafe kosten, wird aber kaum verfolgt.


    mfg Gert

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich ist das feilbieten solcher ungeprüften Teile verboten, stört aber keinen.
    Selbst der Hinweis:Verwendung im Geltungsbereich der StVZO verboten! oder so befreit den Anbieter nicht von diesem Verbot
    Das kann bis zu 5000 € Strafe kosten, wird aber kaum verfolgt.


    mfg Gert


    Jein, prinzipiell hast du Recht. Nach §22a ist so für den Geltungsraum der STVZO geregelt.


    Es gibt sogar entsprechende Urteile dazu, wurde hier im Nest auch mal diskutiert.


    Allerdings kommt man da als Händler irgendwie raus, wenn man den Kunden explizit durch anklicken eines Fensters aufklärt, dass er das nicht im Rahmen der STVZO benutzen muss, dann ist es zumindest grauzonig.


    Und es wird leider kaum verfolgt, den dann würde bereits die Einfuhr der Teile zum Grosshändler rausgefischt und es wäre da schon Ende.


    MfG


    Tobias

  • Aber juut, es gibt die ja noch, habe mir jetzt, gezwungenermassen, auch zwei komplette Blinker für die Schwalbe gekauft, waren halt 25 Euro weg, aber mit Zeichen, klar, für 4 Euro gibt es einen kompletten ohne....

  • Ich weiß ja nicht wo manche hier ihre ungeprüften nachbauten kaufen, aber bei Blinkern sowie Rücklichtern kenne ich hauptsächlich Exemplare deren Kunststoff und damit Lichtfarbe sowie "Streumuster" deutlich vom Original abweichen. Das sieht man am besten wenn man im dunkeln mal Original und Nachbau direkt nebeneinaner leuchten sieht. Bei den Nachbauten hat man teilweise nur einen ganz leichten roten bzw. gelben Schimmer, da sieht man kaum noch das es überhaupt eingefärbt ist.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Passt nicht ganz zur Simson, oder doch wieder.


    Wenn von irgendwo auf der Welt ein Fahrzeug importiert wird, haben die Leuchtmittel verständlicherweise kein EU Prüfzeichen.
    Für gelbe und rote Leuchten wird eine "in etwa" Wirkung angenommen, wenn das Erscheinungsbild nicht völlig abstrus ist (komisches Wort, trifft es aber)


    Kein Pardon gibt es beim Scheinwerfer, der muss zwingend ein EU Prüfzeichen, oder die frühe Wellenlinie haben.
    Somit mache ich mir zumindest bei meiner Schwalbe keine Gedanken wegen der Nachbau-Lichtscheiben.


    Dazu kommt noch, das die heutigen Kunststoffe besser , bzw. länger die Farbe halten wie früher.
    Bei Simson ist mir da noch nichts aufgefallen, aber beim Lada besonders auffällig.


    Gruß
    Hannes

    Wer Visionen hat, sollte mal zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt)

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