Warum darf die Simson 60 km/h fahren?

  • Es gibt nochn grund:
    Die Schwalbe ist einfach das coolste Gefährt diesseits der Milchstraße und so ein klasse Teil hat es einfach verdient schneller zu fahren als jogurt-Bomber.
    (aber ich glaub der schnittlauch lässt sowas nicht gelten :) )
    Gruß Grimreaper
    (dessen Sitz sich in seine Bestandteile auflöst) X(

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das gilt für alle Mopeds, die in der DDR zugelassen waren und vom Hersteller für mehr als 50km/h gedacht waren. Damit dürfte das auch für die relativ seltenen Jawa-Mopeds gelten. Das waren zwar elende Krücken, aber schneller als 50 müssten die auch gewesen sein. Unter 60km/h waren nur KR50, Spatz, SR1 und SR2, SD50 (Albatros) und alle Varianten vom DUO.

  • 60 km/h ist doch für deine Schwalbe ganz ordentlich.
    Wenn alle Radlager gut geschmiert sind, keine Bremse schleift, der Vergaser ordentlich sauber und eingestellt ist, der Luftfilter sauber ist, die Spur eingestellt und die Kette geölt ist, die Räder keine Acht haben und die Reifen ordentlicht montiert und hart aufgepumpt sind, dann kann deine /1'er Schwalbe auch ohne Tuning bei günstigen Verhältnissen mal mit 70 km/h einen Kondensstreifen hinterlassen.
    Also alles an Pflege und Wartung optimieren. Dann pfeift der Fucks. :D


    Lödeldödelööö ... :)

  • mein ich doch! na dann bin ich aber froh, dass ich meine gut eingestellt habe...:D aber ich denke, man sollte vorsichtig sein, es hat ja schon seinen sinn, dass die dinger offiziel nur 60 km/h fahren. es ist bestimmt nicht vorteilhaft, wenn man in einen unfall verwickelt wird und dabei schneller als erlaubt gefahren ist. von daher: fahrt "langsam"(also 60 km/h)!


    allerdings weiß ich gar nicht so genau, wie schnell meine genau fährt, da mein tacho kaputt ist. frage: der muss doch nicht funktionieren, oder?

  • Also meine kleine Simmi läuft ohne Probleme in der Ebene zwischen 70 und 75 kmh und es sollte mit dem schnittlauch auch keine Probleme deswegen geben, da ich einen orginal Registrierschein der DDR habe und da ist weder vermerkt was für einen vergaser ich fahren darf oder welche Ritzelbestückung. Das einzige was ich nicht ändern darf ist der Hubraum meiner Simmi. Auch ich bin schon des ofteren angehalten worden uns als der schnittlauch meine Papier verlangte haben sie meistens nur gegrinst und mich gefragt was das denn sei. Ich sag orginal DDR Registrierschein ob sonst was wäre? Hier im westen haben die Mehrzahl der Bullen keine Ahnung von einer Schwalbe und machen sich denn auch keine große Mühe etwas herauszufinden. Mag auch an meinem Alter liegen und der Tatsache das ich auch einen "richtigen" Motoradführerschein habe das sie mich immer fahren lassen. Bei unseren Bullen in der stadt ist es so bist du freundlich zu denen sind sie es auch mit dir. Deshalb seid allle froh die Ihr noch alte Registrierscheine habt den was vergaserbestückung oder alles andere betrifft erlischt eure Erlaubnis nicht vorausgesetzt Hubraum und Vmax bleiben konstant gleich mit den gewechselten Teilen.So hat es mir eine Bulle hier erklärt

  • im Zweifelsfall ICH. :D


    karsten
    vergiss was du grad geschrieben hast. Das was du als Registrierschein bezeichnest ist ein Auszug aus der ABE. Du kannst gern nach Dresden fahren in das Archiv des ehemaligen Kraftfahrzeugtechnischen Amtes (KTA) und dir Dort den Hefter anschauen wo die gesamte ABE drin steht. Und da steht dann auch wirklich jeder Furz und Popel drin was an deine Schwalbe gehört. Auch welches Ritzel und welcher Vergaser mit welchen Düsen und welches Rücklicht und und und.
    Auf deiner ABE stehen beispielsweise doch auch keine Abmessungen deiner Schwalbe, schweiß doch noch einen halben Meter rein, dann ist mehr Platz auf dem Bock.


    MfG Tilman

  • Zitat


    Original von karsten:
    Hier im westen haben die Mehrzahl der Bullen keine Ahnung von einer Schwalbe und machen sich denn auch keine große Mühe etwas herauszufinden. Mag auch an meinem Alter liegen und der Tatsache das ich auch einen "richtigen" Motoradführerschein habe das sie mich immer fahren lassen. Bei unseren Bullen in der stadt ist es so bist du freundlich zu denen sind sie es auch mit dir.


    Moin...
    Genau das ist das Punkt!
    Wenn du erst 16 bist, nen M Lappen hast und die Grünen sich dann die Frage stellen "wie 60 km/h???" hilft kein freundlich sein mehr.....
    Das nur so am Rande
    Übrigens kann es sein dass meine Abe ganz anders aussieht als die oben verlinkte? (original ddr)??? ?(


    Gruss Luigi

  • Zitat


    Original von Luigi:
    Genau das ist das Punkt!
    Wenn du erst 16 bist, nen M Lappen hast und die Grünen sich dann die Frage stellen "wie 60 km/h???" hilft kein freundlich sein mehr.....


    Warum auch, du bist doch im Recht. Druck dir die §§ aus und fertig. Warum sollte ich zu denen überhaupt freundlich sein? wenn dann neutral, aber doch nicht freundlich. :D


    MfG Tilman

  • hi alle zusammen!


    ich hab jetz auch endlich meine schwalbe (juhuu) und hab festgestellt, dass die locker 70 km/h und sogar noch etwas schneller fährt!
    mal angenommen ich fahre mit 70 und werde von der polizei angehalten....können dir mir irgendetwas anhängen weil ich schneller als 60 war? hab das nämlich aus den vorherigen beiträgen noch nich so ganz rausgefunden.
    wär nett wenn mir da jemand weiterhelfen würde....


    greetings marie

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn eine Simson keinerlei elektronische Begrenzung hat und die Tachos meist alles mögliche anzeigen, nur nicht die gefahrene Geschwindigkeit, ist es dennoch nicht zulässig, schneller als 60 km/h zu fahren. Es handelt sich hierbei halt nicht um eine reine Herstellerangabe, sondern um ein Limit, welches der Gesetzgeber festgelegt hat. Abzüglich einer gewissen Toleranz, kanns also ein Verwarngeld oder Bußgeld geben. Bei einer original belassenen Simson ist das aber eher unwahrscheinlich.

  • du darfst natürlich auf keine kraftfahrstraße und auch auf keine autobahn. diese "blauen straßen" sind "AB 60km/h", du müsstest also 61km/h eingetragen haben. im fahrzeugschein, nich im versicherungsblatt. fahren darf die halt 60 wegen dem erwähnten vertrag, im versicherungsschein steht ja auch "Mokick (bzw roller) im sinne der bisherigen bestimmungen der DDR mit einer bauartbedingten höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60km/h"
    die frage, die ich mir dazu stelle is die mit dem führerschein klasse M: damals, 2001, als ich den gemacht hab hieß es: "bis 50km/h und 50ccm" wobei allerdings die 60km/h-simsons per sonderregel mit inbegriffen waren. wurde der M-führerschein nach dem 1.1.2002 gemacht, geht er nur noch (wie übrigens alle 50cm³-zweiräder mit baudatum < 2002) bit 45km/h und das ausnahmslos. dürfen die kinder von heute am ende gar keine simme mehr fahren?
    LG flo

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