Hallo
Hat mal jemand nachgesehen was in den §§94, 98 StPO eigentlich steht.
Hallo
Hat mal jemand nachgesehen was in den §§94, 98 StPO eigentlich steht.
StPO heißt doch Strafprozessordnung?
Ist das richtig oder soll es StVO heißen?
§94 ist eigentlich eindeutig, allerdings wurde hier wohl mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ein echtes Strafverfahren dürfte wohl kaum rauskommen, selbst wenn die Fahrzeugbremse mangelhaft war. Schließlich war sie nicht komplett außer Funktion und sicher auch nicht lebensgefährlich. Deshalb dürfte die vollständige Beschlagnahme des Fahrzeuges wohl reichlich überzogen und unverhältnismäßig sein. Wird aber so kommen, dass auch das erst ein Richter endgültig entscheiden kann, weil die Polizei das mit Sicherheit nicht von sich aus zugeben wird.
Vielleicht hatten die Ordnungshüter ja auch einen begründeten "Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung". Sebastiant, verschweigst Du uns da etwas? Wolltest Du mit dem Moped vielleicht in einen Wolkenkratzer rasen?
Hi Leute,
das Moped hab ich inzwischen von der Verwahrstelle abgeholt.
TÜV-Bericht hab ich mitbekommen.
Wie ja nicht anders zu erwarten hier das Ergebnis:
-Betriebsbremse vorne: Wirkung zu gering
(-kein Wunder, der TÜV Mensch hat mit den Werten von 2004 gearbeitet- was aber rechtens ist!!!-hab mich erkundigt)
ganz nebenbei hat er noch andere Mängel gefunden:
-Lenkrad/Lenker nicht ausreichend befestigt
(und das ist die Frechheit schlechthin- der Abschlepper hat das Moped ja schließlich am Lenker hochgezigen, war ja klar das der dabei locker wird!!!)
- Motor/Antrieb: Ölverlust
(das war ja klar bei so nem alten Ding und dabei ölen die meisten Schwalben noch viel mehr!)
ABE ist erloschen!
Jetzt warte ich auf den Bescheid und die Rechnung der Polizei.
Wir können ja wetten wie hoch die Rechnung wird.
Ich tippe mal auf mindestens 500 Euro.
So then...
Wieso Werte von 2004? Neue Werte ohne neue Fahrzeuge? ....oder werden die wieder(mit besseren Bremsen) gebaut???* Stutzt*?(
ABE erloschen? Na DAS finde ich ja ein bischen heftig!
Sind die nicht ganz dicht? Normalerweise behebt man die Mängel und führt das Fahrzeug dann wieder vor!
Hoffentlich hast du eine Rechtschutzversicherung- das hälkt dcoh keine Kuh aus. Laß dir dir die Bremsenwerte vom KBA geben - damit sollten die eigentlich sehen das deine Bremsen den Anforderungen entsprechen.
Das hat doch eigentlich keine vernünftige Grundlage- irre.
Da komm ich echt ins Grübeln.
Alles Gute
Icehand
Für die Bremsen müsste die ECE-Regelung 13 gelten. Die schreibt folgende Mindestwerte vor:
vorn (Fahrer 75kg) 3,9m/s2 (Bremsweg 36m aus 60km/h)
hinten (fahrer 75kg) 3,1m/s2 (Bremsweg 45m)
vorn und hinten (fahrer 75kg) 5,8m/s2 (Bremsweg 24m)
vorn und hinten (Fahrer und Beifahrer zus. 150kg) 5,0m/s2 (Bremsweg 28m)
Die Daten sind ausm "Werner" und stehen dort fürs S51, dessen tatsächliche Werte immer ca. 10% besser sind. Ich würde mir die Karre jetzt erst mal schnappen und das auf einem etwas abgelegenen Parkplatz testen. Der Habicht sollte diese Werte eigentlich auch erreichen.
Wenn das so ist, mach richtig Alarm mit einem Rechtsanwalt, verlange Schadensersatz, Nutzungsausfall, mach ne Dienstaufsichtsbeschwerde und wende dich ggf. sogar an die Öffentlichkeit (Schmierblatt mit den 4 großen Buchstaben).
Das alles natürlich nur, wenn dein Fahrzeug tatsächlich ok ist. Sollten die beschriebenen Mängel an den Bremsen aber vorhanden gewesen wein, wirst du die bittere Pille schlucken müssen.
Und was heißt: ABE ist erloschen???
Das geht gar nicht, das Fahrzeug hat maximal Mängel, da es aber original ist, kann die ABE nicht erlöschen. Haben die das Papier etwa gleich einbehalten? Wenn ja, dann einfach ne neue beantragen.:D
Kackendreist, diese Typen.
Für ein derartig altes Fahrzeug kann man doch nicht mit den Maßstäben von Fahrzeugen aus dem Jahre 2004 rechnen, das kann einfach nicht richtig sein, sonst würden nämlich sämtliche Altfahrzeuge ihre Zulassung verlieren(Übrigens, die ABE kann nicht erloschen sein, sonst dürfte kein Habicht mehr rumfahren ).
Schnapp dir ´nen Verkehrsrechtsanwalt und mach denen die Hölle heiß, das ist Behördenwillkür in Reinstform. Sowas kann man nicht durchgehen lassen!
Gruß,
Richard
Moin,
Ich habe diesen Tread bisher nur mitgelesen und gewartet, was dabei herauskommt. Ich bin empört über das Verhalten der Beamten.
Da weder Gefahr im Verzug war, noch eine Verschleierung, die das Beschlagnahmen des Fahrzeugs rechtfertigt, kann ich nur empfehlen,
Einspruch einzulegen und nen Anwalt zu nehmen.
Die Vorgehensweise der Beamten steht in keinem Verhältnis zu den festgestellten Mängeln.
Habe diesen Tread und den Paragrafen für meine Frau kopiert. Sie hat nen Anwalt in der Familie der sich das mal ansehen soll.
Die Klärung dieses Falles geht uns alle an.
Bald müssen wir Gesetzesbücher in die FAQ als Bodwerkzeug aufnehmen, um solchen Kontrollen standhalten zu können.
Diese Fahrzeuge haben Bestandschutz und es dürfen nur die Werte ermittelt werden, die zur Zeit der Ausstellung der ABE Gültigkeit hatten, es sei denn, es wurden für diese Fahrzeuge neue Werte festgelegt, was scheinbar bisher nicht geschehen ist.
Korrigiert mich, wenn ich was falsches schreibe...
Gruß
DER
PATER
Da stehe ich nur vor einem großen Problem.
Nämlich:
- meine Rechtzschutzversicherung greift nicht bei Verkehrsangelegenheiten, also fällt der Anwalt schonmal flach
- und: wenn ich das Gutachten anfechten will, muss ich ein Gegengutachten erstellen. Und das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Welcher Gutachter will schon seinem Kollegen Unfähigkeit bescheinigen. Punkt zwei ist, das Moped ist nicht mehr in Polizeigewahrsam, d.h. ein jetzt erstelltes Gutachten ist UNGLAUBWÜRDIG, da ich ja was verändert haben könnte. Punkt drei sind die Kosten. Die meinten ein Gutachten kostet so um die 300 Euro. Na viel Spaß. Dann plus Rechtsanwalt 500 Euro minimum plus Gerichtskosten. Na servus.
Da stehen dann minimuim 800 Euro reiner Aufwand, ca 500 Euro Strafe gegenüber.
Ist das rentabel?
Leider verfüge ich auch nicht um die Finanziellen Mittel, das Ganze "rein aus Prinzip" durchzuführen.
Du hast womöglich einen Punkt übersehen:
Das Gutachten spielt keine Rolle, wenn die ganze Beschlagnahme und das Abschleppen unnötig und unrechtmäßig gewesen sind. An die unten genannten Ansätze kann man besser anknüpfen und mit Glück sind die genannten Beweise nichtig.
Gruß!
Al
ZitatAlles anzeigen
Original von Dummschwaetzer:
Wann hat der Polizist denn die Probefahrt gemacht?
Nachdem er dir die Sicherstellung der Mopeds bekannt gegeben hat, oder davor?
Falls davor, dann hatte der Polizist kein Recht, mit deinem Moped zu fahren. Es sei denn, du hast es ihm erlaubt.
Hast du????
Wenn nein, dann mach eine Strafanzeige gegen den Polizisten, wegen unbefugtem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges gemäß § 248b des Strafgesetzbuchs. Nur Mut!
Unter Umständen ergibt sich daraus sogar ein Beweisverwertungsverbot. Das heißt die festgestellte Tatsache "Handbremse geht nicht" kann vielleicht nicht verwertet werden, da sie auf "unrechtmäßigem" Wege festgestellt wurde.
Problem: 8 Bullen werden vielleicht als Zeugen aussagen, daß sie alle ganz deutlich gehört haben, wie du mehrfach, ganz laut gerufen hast, "Ja aber natürlich gern lieber Polizist. Selbstverständlich dürfen sie mit meinem Moped eine Probefahrt machen". Da ist man dann natürlich etwas gearscht, und braucht einen langen Atem und einen guten Anwalt. Oder hast du auch Zeugen, die das Gegenteil bezeugen?
Sicherstellen darf die Polizei das Moped natürlich, um es z.B. einem KFZ-Sachverständigen zur Begutachtung vorzuführen. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn diese Maßnahme angemessen und verhältnismäßig ist, es also kein milderes, geeigneteres Mittel gibt, um dessen Zustand festzustellen.
Ein milderes Mittel wäre dann unter Umständen natürlich z.B. auch die Probefahrt durch den Bullen. Dies ist aber nur mit deiner Erlaubnis.
Oder wenn du z.B. den gemachten Vorwurf selber einräumt hast, hier also, daß die Handbremse nicht richtig funktioniert, dann besteht kein Grund mehr, das Fahrzeug deswegen sicherzustellen, denn du hast diesen Umstand ja bereits zugegeben. Ergebnis wäre dann nämlich, daß ein Sachverständiger auch nur überflüssigerweise etwas feststellt, was ohnehin bereits feststeht, nämlich den Fakt: "Handbremse geht nicht".
Insoweit hätte die Polizei/Innenbehörde, also die Staatskasse dann sämtliche Kosten der Sicherstellung selber zu tragen, weil die Sicherstellung unverhältnismäßig, nicht erforderlich und somit rechtswidrig war. Hast du allerdings bestritten, daß die Bremse nicht funktioniert, dann wär die Sicherstellung zur Beweissicherung ggfls.rechtens.
Hast du gegen die Sicherstellung protestiert?
Wie lautet die Begründung in der Sicherstellungsverfügung?
Hast du schon irgendwelche Bescheide der Polizei erhalten? Was steht da drin? Das ist schon ein weites Feld, wo es viel zu beachten gibt und es unter Umständen vielleicht sogar auf jeden Furz ankommt, den einer der umstehenden Bullen gemacht hat, wenn du verstehst, was ich meine. Ist deine Geschichte auch korrekt erzählt, oder ist das nur "deine" Version des Geschehens? Gibts eine Vorgeschichte?
Die Abschleppkosten solltest du erstmal nicht bezahlen, bis die Sache entschieden ist.
Mein Tip!
Such dir sofort einen kompetenten Rechtsanwalt, der dich dazu berät. Der will natürlich auch bezahlt sein. Biste rechtsschutzversichert? Eine Erstberatung ist aber in jedem Fall empfehlenswert und nicht teuer.
puh... mich hamse in berlin mal angehalten und sind mit meiner schwalbe gefahren. raus kam auch, vorderradbremse zu schwach. ich durfte zum tüv und 100 euro oder so zahlen, plus die reperaturen in der simson werkstatt. werkstatt deshalb, weil ich keine ahnung hatte was ich sonst an den bremsen noch machen soll, und ich war ja schwalbe neuling
holla, da wirds mir ja ganz schumrig wenn ich dran denke, daß ich die ganze >Zeit mit defektem Bremslicht fahre!
Aber ich krieg das einfach nicht repariert, die Werkstatt auch nicht (ohne alles komplett zu erneuern). Soon schrott! Scheiß Stoppschalter!
Da bin ich zumindest froh, im Osten zu wohnen, wo die Bullen hinsichtlich der Simsons offenbar noch etwas toleranter sind.
Hab neulich meinen Freund (auf Fahrrad) mit der schwalbe gezogen, nachts, voll auf der Hauptstraße rumgeeiert. Plötzlich hupt es von hinten. Naja, wir denken uns nichts weiter. Dann sehen wir, daß kurz darauf ein weiß-grüner Golf Kombi an uns vorbei zieht, Arrrgh! Ich dacht, jetzt ists aus.
Aber die Bullen sind einfach weitergefahren. Puhh!
HEHE:))
*vom-Thema-abweich-modus-ein*
Das Bremslicht lannste doch ganz einfach selbst legen!!!
Hinten an der Bremse ist eine schraube mit nem massekabel, welches nicht an masse angeschlossen ist und zur bremslichtbirne geht!!!
An dem hebel, der an die bremsnocke geht sollte ein metallstreifen sein der die schraube mit dem massekabel berührt, wenn du die bremse trittst. Somit wird die masse zur Birne durchgegeben!!
Sollte der Streifen fehlen machste dir einfach nen neuen und wenns garnicht mehr ghet machste einfach irgedneinen taster ans bremspedal oder annen Bremszug!!!
viel Spaß beim baschteln ps schreib doch mal nen bissl was in dein Profil ich weiß garnicht für welche karre ich das jetzt beschreiben sollte!!!
*vom-Thema-abweich-modus-aus*
bis denn Bratwurst
Also ich bin die letzten Wochen leider ganz OHNE Bremslicht und OHNE Rücklicht gefahren und OHNE Blinker, bzw. die gingen nicht.
Naja wenn ich ehrlich bin, so hab ichs am Anfang nicht bemerkt das meine Lichter nicht mehr gehen und als ichs gemerkt habe, haben wir es versucht zu reparieren aber den Fheler nicht gefunden (hat die Birne immer durchgehauen) - naja aber gestern haben wir dann alle Kabel nochmal abgemacht und wieder dran nach Schaltplan und nun geht wieder alles.
Den Schalter des Stopplichts mussten wir auch erst ein wenig neu fixieren und rumbiegen damit er ordentlich schlaltet und net zu früh oder zu spät.
Da hab ich ja auch nur Glück gehabt das mich niemand angehalten hat!
bratwurst: Danke für die Infos!
(mein Profil hab ich jetzt "geupdated" )
Da gibts nen Metallhäkchen?
Na dann ist mir alles klar. das scheint wohl abgebrochen zu sein.
Ansonsten bin ich aber nicht gerade der geborene "Getriebeinstandsetzer". In meiner kleinen Garage steht das moped und bissl Werkzeug, mit dem ich eigentlich nur Wartungsarbeiten durchführe.
Echt blöd, daß man bei diesen Arbeiten an dem Kontakt immer das Hinterrad ausbauen muß, und dann noch der Auspuff auf der linken Seite...das ist immer ein ganz schönes gewurschtel.
Aber irgentwann schaff ich das schon! Keine Sorge!
@skupnik
Ich hab auch ne kr51/1k aber meine ist ein Jahr älter !!!!
kommst du nach Suhl??
Hallo,
Muß hier mal meinen Senf zu den Bremsverzögerungswerten dazugeben.
Für die Simson KR51/2 Vorne 3,9 m/sec hinten 5,1 m/sec Beide 6,2 m/sec und für die S51 vorne 6,2 m/sec hinten 4,3 m/sec zusammen 7,1 m/sec das sind die Werksangaben, für Fahrer von 75 kg und aus 40 km/h
mfg gert
bratwurst:
Das strebe ich an und ich freu mich drauf, weiß aber noch nicht, obich da Zeit hab, hab mich außerdem noch überhaupt nicht informiert über dieses Treffen. (tut wohl mal bald Not! )
Ich könnte sicher auch noch 2 freunde und 2 Mädls, die auch Schwalbe/SR50 fahrn überreden, dort mit hinzukommen.
Wär also schon cool, dann würd ich hier mal einige im Forum kennenlernen!?
[so, jetzt ists aber genug off-topic]
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