Busted!!! Originalen Habicht beschlagnahmt!

  • Ihr habt alle gut reden.
    Wenn ihr versucht die Bullen, deren Gutachter und Richter anzukacken habt ihr keine Chance.
    Ohne Anwalt ist es sowieso sinnlos.


    Meine Freundin wurde 1998 ihre Simme eingezogen. Sie wurde von einem Motorradbullen angehalten. Der Motorradbulle fuhr neben ihr drängte sie ab, gegen den Bordstein, hatte sich fast hingelegt, es kam Gott sei dank ein abgesenkter Bordstein wo sie ausweichen könnte und hielt an. Er sagte dass er keine Ahnung von Simson hat, aber die Telegabel ist 100% verlängert. Des Weiteren Bemängelte er die Vorderbremse und die Verstellbaren Rollerdämpfer. Die Vorderbremse bremste Super, aber erst im letzten ¾, meine Freundin hat die Bremse so eingestellt das sie die auch mit ihren zarten Finger ziehen konnte. Jetzt ist die bremse so eingestellt das das sie gleich am Anfang bremst, sie schafft es aber nicht, am Anfang die Kraft aufzubringen und ist deswegen später mal jemanden reingesämmelt. Nur mit der Hinterbremse reicht es nicht um eine Vollbremsung zu machen, wenn das aber so gewollt ist, dann muss es ebnend so sein.


    Irgendwann könnten wir die Karre abholen, ABE wurde mit ausgehändigt, die Karre fuhr nur noch 35-40Kmh qualmte wie sau, der ganze Potzdammer Platz war blau. Zuhause stellten wir fest, Kerzte lose, Z-Kopf lose, am Vergaser fehlten Gemischraube, starke Riefen im Zylinder und Auspuff lose wegen versauten Gewinde. Das war alles Tipp Top vorher an der Karre, hat alles perfekt gefunst. Beim ¼ kicken sprang die an, hatte wenig verbrauch und fuhr 80 Kmh. Alles Original


    Einen Dicken Mängelschein bekommen + Strafe + 3 Punkte + Gutachtenkosten + Abschleppkosten + Unterstellkosten + Nachkontrolle Tüv + Eignende kosten z.B. Instandsetzung Motor und Monatsfahrkarte, alles weit über 1000DM, was heute 1000€ sind


    Dienstausichtbeschwerde gemacht und Klage eingereicht. Null Chance gehabt ohne Anwalt.
    Weder gegen das Gutachten, wegen der versauten Karre oder wegen das falsche verhalten des POM. Wir legten Beweise vor das die verstellbaren Dämpfer zulässig sind, das die Telegabel nicht zu lang ist usw. Der Richter sagte das interessiere ihn nicht und wenn meine Freundin nicht aufhört, nimmt er den Führerschein wech. Meine Freundin hätte auch mit einer Wand sprechen können, den Richter hat es nicht interessiert. Die Gerichtstippse pfeilte sich die Fingernägel. Das war der Horror!! Wie im falschen Film. (Richter Wendt, Berlin Moabit)


    Gerichtskosten brauten wir nicht zahlen.


    Seit dem haben wir Rechtschutzt

    Berlin hat nach 18 Jahren wieder eine Grenze!! Es lebe die EU

  • ich glaub, bei sowas wär ich zum terroristen geworden! X(:rolleyes: :rolleyes:
    aber 80 km/h sind im Originalziustand wirklich nicht drin, und selbst wenn, dann wär das sicher dauerhaft eh der baldige Tod des Motors gewesen. (sofern 50er)

  • Ein gut eingestellter und eingefahrener S50 Motor kann auch Original 80Kmh bringen. Das ist keine Seltenheit, ich habe schon einige S50 Motoren gehabt die so drehfreudig waren. Ein S50 rennt sowieso besser als ein S51, obwohl er ein tick schwächer ist.


    Und wo viele nicht dran denken, sind die Räder, die müssen auch leichtgängig sein und einen geringen Rollwiderstand haben.

    Berlin hat nach 18 Jahren wieder eine Grenze!! Es lebe die EU

  • So,


    hier nun mal wieder ein paar News.
    Vor ein paar Tagen ist ein Wisch von der Polizei bei mit zu Hause eingeflattert.
    Darin werde ich aufgefordert Angaben zur Person zu machen und die "Tat" entweder zuzugeben oder nicht.


    Hier nochmal in Kürze was mir jetzt schlussendlich vorgeworfen wird.


    1.
    Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde.


    2.
    Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde.


    3.
    Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.


    ...soweit die Vorwürfe
    Punkt 2 kann ich damit begründen, dass der Abschlepper das Mopped am Lenker hochgezogen hat und er damit locker wurde. Was ich durch Fotos beweisen kann.


    Bei Punkt 1 kann ich nur auf das allgemein bekannte "Simsonleiden" verweisen. Aber den Vorwurf nicht entkräften.


    Was meint ihr dazu?
    Soll ich das Ganze nun zugeben oder nicht?
    Oder nicht zugeben und einen Brief mit Entkräftung von Punkt 2 schreiben.

  • So,


    hier nun mal wieder ein paar News.
    Vor ein paar Tagen ist ein Wisch von der Polizei bei mit zu Hause eingeflattert.
    Darin werde ich aufgefordert Angaben zur Person zu machen und die "Tat" entweder zuzugeben oder nicht.


    Hier nochmal in Kürze was mir jetzt schlussendlich vorgeworfen wird.


    1.
    Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde.


    2.
    Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde.


    3.
    Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.


    ...soweit die Vorwürfe
    Punkt 2 kann ich damit begründen, dass der Abschlepper das Mopped am Lenker hochgezogen hat und er damit locker wurde. Was ich durch Fotos beweisen kann.


    Bei Punkt 1 kann ich nur auf das allgemein bekannte "Simsonleiden" verweisen. Aber den Vorwurf nicht entkräften.


    Ach ja, als Bemerkung ist noch folgendes vermerkt:


    Erkennbare technische Mängel:
    Die Wirkung der vorderen Betriebsbremse war nahezu wirkungslos. Bei voll angezogenem Bremshebel war kaum eine Verzögerung zu bemerken.
    --- und das ist glatt gelogen!!! Frechheit!!! Unverschämtheit!!!---
    Der Lenker war mit einer Schraube an der Lenksäule befestigt. Er war lose.
    --- auch wieder Frechheit!!! Bombenfest war er nimmer, aber nix mit lose ---
    Der Geschwindigkeitsmesser war ohne Funktion.
    --- Der TÜV Trottel war halt zu dumm die Tachowelle wieder auf den Motor zu stecken!!! ---
    Die Antriebseinheit wies einen starken Ölverlust auf. Öl tropfte auf die Fahrbahn.
    --- So, jetzt reichts!!! Der Motor war extra so abgedichtet, dass er maximal 1 bis 2 Tropfen nach jeder Fahrt verliert! Unter stark versteh ich was anderes! ---


    Zusammenfassung:
    Zum Untersuchungszeitpunkt war das Fahrzeug in nicht verkehrssicherem Zustand.


    Was meint ihr dazu?
    Soll ich das Ganze nun zugeben oder nicht?
    Oder nicht zugeben und einen Brief mit Entkräftung von Punkt 2 schreiben.

  • Moin,
    Du kannst sie darauf hinweisen, daß die Werte der Bremsen falschen Grundlagen entsprechen und auf einschlägige Literatur hinweisen (jemand weiß sicher, wo es steht), in der eindeutig steht, daß die Werte vollkommen in Ordnung sind.
    Der Bremsweg einer kr51/1 beträgt bei 40km/h: Vorderbremse 15,8m, Hinterbremse 12,0 m und beiden Bremsen 10,0 m.
    Die Werte vom Habicht habe ich leider nicht.
    Gib nichts zu.
    Du bewegest das Fahrzeug in der Gewißheit, daß technisch alles in Ordnung ist.


    Gruß
    DER
    PATER:smokin:

  • für Habicht:
    (aus 40 km/h, voller Kraftstofftank, 80kg-fahrer,trocknener Asphalt):


    Hinterradbremse: 15,3 m = 4 m/s2
    Vorderradbremse: 12,9 m = 4,6 m/s2
    beide Bremsen: 10,2 m = 6,0 m/s2


    (quelle: DDS 10/72 Test SR4-4, Werte beziehen sich allerdings auf "grauen Bremsbelag!"
    pater-brown: hast du zufällig Vorder- und Hinterradbremse verwechselt?
    Die Bremsen wurden übrigens bereits in diesem Habicht-Test von 1972 bemängelt!
    Und was 1972 sicherheitstechnsich schon bemängelt worden ist, das gibt heute schon echt Probleme, aber keine Rechtsverstöße!


    Ich würd entschlossen weiterkämpfen gegen diese Behörden: Selbstsicheres Aufteten, gepaart mit Fachkenntnissen und kooperationsbereitschaft ebnen einem den Weg zum Erfolg!
    lass dich nicht unterkiregen!

  • Zitat


    Original von Sputnik:
    pater-brown: hast du zufällig Vorder- und Hinterradbremse verwechselt?


    Nein.
    Quelle: Ich fahre ein Kleinkraftrad. 6., neu erarbeitete Auflage
    Seite 27


    @ Sebastiant:
    Auch wenn die Werte von Sputnik aus DDS (Der deutsche Straßenverkehr)
    damals schon bemängelt wurden, steht die Tatsache, das eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" für dieses Fahrzeug erteilt wurde.
    Darüber hinaus wurde das Fahrzeug, mit den bekannten Mängeln, gemäß dem Einigungsvertrag, den westdeutschen Fahrzeugen gleichgestellt und es gelten die Werte, die bei der Erteilung der Betriebserlaubnis ermittelt wurden.


    Fasse alles geschickt und sachlich in Worte und lege das Schriftstück als Stellungnahne dem Anhörungsbogen bei.


    @ Alle,
    Sicher weiß jemand von Euch eine Quelle, auf die Sebastiant verweisen kann, in der die Bremswerte stehen.


    Gruß
    DER
    PATER:smokin:

  • Geh sofort zu einem Rechtsanwalt. Der berät dich.
    Eine Stellungnahme zum Tatvorwurf sollte dann erst nach Rücksprache über den Rechtsanwalt erfolgen, nachdem dieser Akteneinsicht genommen hat und genau weiß, wo rum es überhaupt im Detail geht. Sonst schneidest du dir möglicherweise alle Erfolgsaussichten selbst ab.

  • Ich hab auch schon Erfahrung gemacht mit dem deutschen Rechtssystem.


    Also zuerst mal nichts zugeben (seh zu, das du eine evtl. vorhandene Frist nicht versäumst)
    Dann zu einem GUTEN VERKEHRS Anwalt (der ADAC hilft da weiter)


    Nimm alle Beweise mit zu dem Anwalt! Am besten auch den Testbericht in der Orginalzeitung, der bestätigt, das selbst damals die Bremsen als schwächlich empfunden wurden.
    Zum Ölverlust, versuch zu argumentieren, das an der Schaltwelle kein Simmerring vorgesehen ist, daher ist minimaler Ölaustritt unvermeidlich!
    Außerdem kannst du anbringen, das das "werksseitig schwammige Schwingenfahrwerk" ein noch schlechteres Bild auf die Bremsleistung wirft.
    Ach ja, 4,6 m/s² sind im übrigen suuuper wenig! und das im neuzustand.


    Mit einer Scheibenbremse und optimaler Fahrbahn/Reifen sind 9,81 m/s² drin. (Wenn man genau an der Blockiergrenze bremst)


    Der polizist, der höchstwahrscheinlich keinen blassen Schimmer vom Bremsverhalten der Simson hat. Und ebenso der Sachverständige musst du als "verwöhnt durch moderne Scheibenbremsen" darstehen lassen.



    ...Nur so als Anmerkung, solltest du im Besitz einer fahrerlaubnis ab A1 sein, musst du bei Punkten (bekommst du) zur nachschulung, wenn noch in der Probezeit. Kostet etwa 300@ extra!
    Ich würde kämpfen, aber nicht mit einem Guten Ende rechnen, weil das rechtssystem GRAUSAM ist, und KEINE GNADE kennt!


    MfG Kurt, der jetzt gleich seine Batterie lädt und die Blinker wieder flott macht...

  • Moin,


    vielleicht noch ganz interessant sind folgende Werte aus dem Schwalbe-Buch von Werner. Hier sind einmal gemessene Werte einer Schwalbe den aktuell geforderten Werten der ECE-Regelung 13 gegenübergestellt. Wegen der großen Teilegleichheit der Bremsausrüstung Schwalbe/Habicht sollte das vergleichbar sein:


    Bremse/.......Verzögerung(m/s²)..Bremsweg.(m)
    Personen75kg..Soll.......Ist......Soll.......Ist


    vorne/1.......3,9........4,9......36..........29


    hinten/1......3,1........3,7......45..........38


    v + h /1......5,8........6,5......24..........21,5


    v + h /2......5,0........5,5......28..........25,5


    welche Bremsverzögerung ein Habicht lt. seiner ABE zu erreichen hat, ist damit nicht gesagt, da sollte das KBA weiterhelfen können (ich hab nur DUO-Typscheine), aber ein korrekt eingestelltes Bremssystem erfüllt in allen Prüfpunkten offenbar selbst die heutigen Vorschriften, wenn auch manchmal nur knapp.


    Viel Glück wünscht Norbert

    PS. mußte das ganze editieren, da die Zahlen nicht untereinander standen, hab jetzt mal Punkte dazwischen gemacht. Gibt es Alternativen?

  • und selbst wenn irgentwelche Werte unter den mindestnormen liegen, dann kann man doch sicher immernoch damit Begründen, daß es sich so um den Originalzustand handelt und das Fahrzeug als Oldtimer gesehen werden muß (geht sowas?)


    Zum Beispiel Uralt - Autos, die serienmäßig keine Blinker oder Winker hatten, dürfen ohne Blinker im Sraßenverkehr fahren. Vielleicht gibts solche Regelungewn ja auch bei alten Simsons?

  • Hallo,


    Ich würde mich auch mal per Mail an die Zeitschrift "Oldtimer-Praxis" wenden, vor allem bezüglich der Bremswerte, die befassen sich auch öfter mit DDR-Oldies und können dir sicher auch etwas raten. Soweit ich weiß gelten für alte Fahrzeuge die technischen Bestimmungen und Werte die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges gegolten haben.
    Sonst könnte man ja gar kein altes Auto mehr zulassen, wenn ich an die Bremswerte des guten alten IFA F8 denken mit seinen Seilzugbremsen die kommen auch nicht an einen heutigen BMW ran.


    http://www.oldtimer-praxis.de und dort unter Kontakt.


    mfg gert

  • hallo sebastiant !


    weißt du denn welche bremsverzögerung deine vorderradbremse bei der polizeilichen prüfung' erreicht hat ?



    um die werte für deinen habicht schriftlich zu bekommen besteht die möglichkeit, unter
    http://www.kba.de
    dir eine 'neue' allgemeine betriebserlaubnis für deinen habicht ausstellen zu lassen.das geht per e-mail und per nachnahme (ca 25 Euro) bekommst du die abe innerhalb von zwei tagen.
    dort stehen dann neben der rahmenummer deines habichts auch die bremsverzögerungswerte drin, die dein habicht 'bringen muß' !
    das werden dann wohl vermutlich die bereits geposteten sein!
    (evt. sogar deutlich weniger: bei der 'neuen' abe von meinem sperber (der ja fast in die gleiche produktionszeit fällt und auch sonst 'fast' baugleich ist) sind dort nur jeweils 3,0m/s2 angegeben!!!)


    das lohnt sich natürlich nur, wenn du weißt, ob die werte von deinem habicht überhaupt 'im rahmen' waren



    thesoph


    recht haben und recht bekommen...
    ich drück dir die daumen !

  • Hallo Sebastian!


    Bitte verrat uns doch wie es deinem Habicht inzwischen geht! Darfst du wieder mit ihm auf die Straße?


    Schönen Gruß schwalbenmona

  • Hallo wollte nur mal was sagen hab mich da mal erkundigt.
    zitat: Man ist nicht verpflichtet Veränderungen an seinem Fahrzeug zuzugeben, da man sich damit selbst belasten könnte.
    Die Beamten können auch nicht verlangen, das man an seinem Moped z.B. den Zylinder abbaut oder auch nur die Zündkerze entfernt.

    Mach Schmuck :bounce:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von SimsonS50B2:
    Die Beamten können auch nicht verlangen, das man an seinem Moped z.B. den Zylinder abbaut oder auch nur die Zündkerze entfernt.

    Tjo. Dann kassieren sie den Bock eben ein und schrauben selbst. Wenn dir das lieber ist... :rolleyes:


    MfG
    Ralf

  • Zitat


    Original von schwalbenmona:
    Hallo Sebastian!


    Bitte verrat uns doch wie es deinem Habicht inzwischen geht! Darfst du wieder mit ihm auf die Straße?


    Schönen Gruß schwalbenmona



    würde mich auch interessieren !


    und was ich auch interessant fände: in welchem "Bereich" Münchens ist denn das passiert? Nicht das die auch noch meine Schwalbe eines Tages kassieren wollen nur weil ich die zufällig treffe :O

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