ACHTUNG -- Schwalbe verrottet !!!!


  • Das stimmt so leider nur auf dem Papier. Ich habe sehr viele Behördenstellen, Polizei, Ordnungsamt etc. durchtelefoniert und abgeklappert um eine Schwalbe zu bekommen. Alle sagten sie machen sowas nicht. Zudem gilt eine Schwalbe nicht als Fund, wenn sie angeschlossen ist und das sind so ziemlich alle. Ende vom Lied war ich habs gelassen und jemand anderes hat sie sich geklaut. Vorderrad mit Schloss hängt noch am Straßenschild. :roll:

  • Ich habe leider auch schon feststellen müssen, das manche Gesetzeshüter über manche Paragraphen aufgeklärt werden müssen. Entweder wirklich aus Unwissenheit oder notorischer Unlust.


    Ich würde da nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen.

    Simson heißt das kleine Wunder...fährt bergauf wie andere runter ;)

  • Ich glaube, den Hinweis habe ich in diesem Forum schon ein oder zweimal an anderer Stelle gebracht.
    Jetzt noch einmal:


    Kombination, Gültigkeitsjahr des Versicherungschildes und dazu noch den Standort notieren. Ggf. zusätzlich noch die FIN. Zur Polizeiwache gehen, das Problem schildern und darum bitten, die Daten des Besitzers zu erfahren. Die Polizei darf solche Informationen eigentlich nicht rausgeben. Legal wäre es, wenn die Polizisten den Besitzer anrufen und ihn fragen, ob er mit einer Kontaktaufnahme einverstanden wäre.


    Ist allerdings nicht sicher, dass es gut läuft. Probieren kann man es.

  • Tach Auslaufmodell,


    sieht schon ganz schön vernachlässigt und allein gelassen aus, die Kleine. Eventuell klappts ja mal mit der Beschlagnahme. Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück. Kannst ja mal berichten wie es läuft/gelaufen ist.


    Gruss Klappstulle

  • Zitat von Niklas

    Ja, aber beeile dich! Sonst kommt dir am Ende noch son "Moped Banause" von der Stadt zuvor und das schöne Stück wandert auf den Schrott!


    Grüße Niklas


    Klaro, die Stadt xyz haut alles was ein bissel Rost hat und auf der Strasse steht auf den Schrott? Halte ich für Unsinn. Ich finde diese Beschlagnahme nicht für den korrekten Weg!
    Also ich hatte schon mehrere Schwalben in diesem Zustand auf dem Hof, hätte ein Spinner eine der Karren vom Hof geschoben, hätte ich ihm die Hand abgehackt, den Kopf abgerissen und ihm in den Hals gesch.... Was bildet ihr euch ein?
    Der Zustand ist doch kein eindeutiges Kriterium um festzustellen, ob der Besitzer kein ernsthaftes Interesse am Fahrzeug hat!
    Wenn ihr ne Schwalbe wollt, kauft euch eine auf korrektem Wege, aber scheinbar ist euch dieser garnicht so recht bekannt!

  • naja mit Fahrrädern wird es auch gemacht.
    Irgendwann klebt dir nen leucht toter Zettel dran und dann ist sie weg.


    Und Beschlagnahmen, zwecks Gefahr Diebstahl geht ja auch. Siehe z.B. offenes Auto, Fenster ect. kostet halt auch etwas Strafe. Wobei gleich der Besitzer raus wäre.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Ich würde behaupten, dass die Stadt garnicht die Maschinen entfernen darf, wenn diese angeschlossen sind. Und die, die nicht angeschlossen sind, werden eh vorm "Stadtsticker" geklaut.

  • Zitat von Gonzzo

    Klaro, die Stadt xyz haut alles was ein bissel Rost hat und auf der Strasse steht auf den Schrott? Halte ich für Unsinn. Ich finde diese Beschlagnahme nicht für den korrekten Weg!
    Also ich hatte schon mehrere Schwalben in diesem Zustand auf dem Hof, hätte ein Spinner eine der Karren vom Hof geschoben, hätte ich ihm die Hand abgehackt, den Kopf abgerissen und ihm in den Hals gesch.... Was bildet ihr euch ein?
    Der Zustand ist doch kein eindeutiges Kriterium um festzustellen, ob der Besitzer kein ernsthaftes Interesse am Fahrzeug hat!
    Wenn ihr ne Schwalbe wollt, kauft euch eine auf korrektem Wege, aber scheinbar ist euch dieser garnicht so recht bekannt!

    Musst du den immer Widersprechen? :D
    Ich hab in München mal beim Baureferat nachgefragt. Die teilten mit mit das nicht versicherte aber in der Öffentlichkeit (Bürgersteit etc.) abgestellte Mopeds nach einem gewissen Zeitraum den roten Aufkleber bekommen. Wird das Moped dann nicht beseitigt kommt irgendwann die Stadtreinigung und nimt das Teil mit. "Offensichtlich" wertvolle Fahrzeuge werden gesammelt und versteigert. Bei verwahrlosten Fahrzeugen von denen man glaubt das sie nicht gut zu verkaufen sind (hier in München leider auch Schwalben :roll: ) kommen auf den Schrott!


    mfg Niklas

  • Frag doch mal im Simsonforum im Berlin - Thread nach. Eventuell kennen die die Schwalbe und desen Besitzer.
    Vom ersten Eindruck her würde ich sagen sie wird gefahren, immerhin ist nen blaues Kennzeichen dran. Schaue doch einfach mal von welchem Jahr das ist.
    Meine Schwalbe sieht auch nicht so super aus, wird trotzdem regelmäßig gefahren

  • wie verhält es sich mit Teilen, die keine Nummer haben und vor sich her gammeln, hab aus nem zum abriss freigegebenen Haus zwei alte Kotflügel rausgerettet, ich denk es waren welche von ner AWO, kann ich aber nicht genau sagen, sind auf jeden Fall übelst massiv und für mich ne schöne Dekoration!!!
    Ist das dann auch illegal, oder sollte ich sie zurückbringen und vom Abrissunternehmen mit Schutt begraben lassen, waren einfach zu schade für so ein Schicksal, man konnte sie aus meinem Zimmer raus prima sehn, da das Dach, wegen Einsturtzgefahr, seit einem halben Jahr weg war!!!

  • jedes fahrzeug das angemeldet ist, in dem fall ein gültiges kennzeichen besitzt darf sich auf öffentlichem grund befinden.


    wenn der besitzer jedes jahr seinen obolus bezahlt ist er dazu berechtigt seine simme in aller öffentlichkeit verroten zu lassen.
    wenn dann einer meint das gute stück entfernen zu müssen ohne eine einverständnis erklärung des besitzers zu haben, der macht sich strafbar...er begeht diebstahl.

    ...am öl kanns nicht liegen..ist keins drin.

  • Zitat von meskalin666


    Ist das dann auch illegal, oder sollte ich sie zurückbringen und vom Abrissunternehmen mit Schutt begraben lassen [...]?


    Strenggenommen ist auch das Diebstahl. Du entfernst Schrott von dem Abbruchgebäude, der hätte verwertet werden können und damit einen Wert gehabt hätte. Soviel zum rechtlichen.


    Ich persönlich hätte die Dinger auch stumpf mitgenommen, da:


    1. die Dinger da ja offenbar seit Jahren keinen interessiert haben und der Abbruchfirma dadurch auch keine nennenswerten Verluste entstehen.


    2. du das Ganze ja aller Wahrscheinlichkeit niemandem mitgeteilt hast. Was keiner weiß, macht sie nicht heiß.



    Das soll jetzt kein Aufruf sein, dass die Leute alles von irgendwelchen Abbruchhäusern wegholen sollen, im Gegenteil. Im konkreten Einzelfall halte ich das Handeln jedoch für vertretbar.

    Mitm Öl nich sparsam sein, auffe Reise.

  • Was die "geklauten" Kotflügel aus dem Abbruchhaus angeht, bin ich mir (ohne juristischer Fachmann zu sein) fast sicher, dass es in der Rechtsprechung auch soetwas wie "herrenlose Gegenstände" gibt, an denen der Besitzer offensichtlich das Interesse verloren hat. Eine leere Limoflasche, die in der Landschaft herumliegt ist beispielsweise so ein Fall, obwohl sie sogar einen genau bezifferbaren Wert von 15 Cent (Pfand) hat. Im Falle der Kotflügel dürfte es sich genauso verhalten. Es gilt also nicht nur der erprobte Grundsatz: "Wo kein Kläger, da kein Richter", sondern zusätzlich: "Wenn einer etwas wegschmeißt, darf's der nächste ganz legal an sich nehmen". Meskalin666 hat deswegen meiner Meinung nach keine Kotflügel geklaut.


    Und selbst wenn der Kotflügel-Besitzer später glaubhauft machen kann, dass er die wertvollen Kotflügel dort nur lagern, aber keinesfalls entsorgen wollte, könnte sich Meskalin666 vermutlich erfolgreich auf einen sogenannten "Verbotsirrtum" berufen. Den gibt es dem Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" zum Trotz. Sagt im Prinzip, dass man nicht bestraft werden darf, wenn man ein Verbot nicht erkennen konnte.


    Wenn ein Restaurator also seine in Arbeit befindlichen Antikmöbel ausgerechnet am Sperrmülltag auf die Straße stellt, um die Werkstatt neu zu streichen, hat er zwar das Eigentum an den Möbeln nicht automatisch aufgegeben. Der Sperrmüllsammler, der die Möbel "gemopst" hat, ist deswegen aber auch noch lang kein Dieb. Er hat strafrechtlich im Verbotsirrtum gehandelt und geht straffrei aus. Den Irrtum muss man halt notfalls vor Gericht glaubhaft machen können. Im Falle von den Kotflügeln wäre das aber ein leichtes.


    Wie sich ein Verbotsirrtum anschließend auf die Eigentumsverhältnisse auswirkt, insbesondere wenn die Möbel (respektive Kotflügel) schon verkauft und das Geld ausgegeben wurde, weiß ich aber auch nicht.


    Was mich ein wenig nervt: Was ist denn an der Schwalbe, die "Auslaufmodell" fotografiert hat, so schrottig?? Sie hat doch sogar noch ein gültiges Nummernschild, wenn mich meine Augen nicht trügen. Gut, kann sein, dass andere ihren Auspuff nicht verrosten lassen, eine kaputte Sitzbank reparieren und ihre Schwalbe auch nicht ein halbes Jahr unbewegt herumstehen lassen. Aber deswegen gleich die "Beschlagnahme" anzuregen, finde ich schon ein bißchen vermessen. Wer eine abgeranzte Schwalbe fahren (oder auch einmal herumstehen lassen) will, der darf das auch. Wäre ja noch schöner, wenn nur der eine Schwalbe besitzen darf, der sie den Augen selbsternannter Schwalbenwächter genug pflegt.


    Ich fände etwas mehr Toleranz gegenüber anderen Lebenstilen angebrachter.


    Viele Grüße,
    Dominik

  • Zitat von Dominik

    Den gibt es dem Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" zum Trotz. Sagt im Prinzip, dass man nicht bestraft werden darf, wenn man ein Verbot nicht erkennen konnte.


    :)) Da beist sich die Maus in den Schwanz!


    Eben gerade das sagt dein Sprichwort ja nicht! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

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