Eventuell Willkür der Polizei, jetzt Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • Hallo, die Anwältin hat Akteneinsicht gefordert! Die kamen gestern auch endlich mal! Jetzt habe ich am Dienstag wieder einen Termin bei ihr um zu sehen, wie jetzt Verfahren wird!!! Ich halte euch auf dem laufenden!

    .............................Simson 4 ever.........................

  • Du bezahlst in so einer eindeutigen Situation noch nen Anwalt?


    Was würdest du denn in seiner Situation tun? Wie ein Schaf zur Schlachtbank trotten?
    In einem Strafverfahren ist es immer richtig, einen Rechtsanwalt als Verteidiger zu beauftragen, denn nur der bekommt bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht und kann oft noch was rausholen. Sei es eine Milderung im Strafmaß oder manchmal erreicht ein guter Anwalt sogar die Einstellung des Verfahrens, beispielsweise gegen Auflagen oder Spende an die Caritas oder irgendwas ähnliches, wenn die Schuld gering ist und kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
    Immer noch besser als "vorbestraft".
    Aber es soll ja Leute geben, bei denen kommt es auf eine Verurteilung mehr oder weniger auch nicht drauf an ...

  • Okay ich hab mir gerade den ganzen Thread durchgelesen und packe jetzt mal den Konjunktiv aus und weiche eventuell etwas in die Verallgemeinerung des Ganzen ab:


    Es wurde jetzt mehrmals geschrieben, dass wenn er den Motorradführerschein (A1 oder A) gehabt hätte, er nicht hätte belangt werden können. So einfach ist es dann doch auch nicht oder? Dann hätte man doch einen wegen "Fahrens ohne Versicherungsschutz" dranbekommen oder?

  • Ob nun der Tatbestand einer oder mehrer Straftaten erfüllt wurde ist doch so breit wie hoch. Tatsache ist, es wurden welche erfüllt und bei Geschichten die so weit reichen können ist der Gang zu einem Anwalt sicher kein Fehler.


    Mal was anderes: Ist das tatsächlich fahren ohne Versicherungsschutz? Klar läuft die Versicherung für ein 50er, aber im Schadensfall müßte diese trotzdem zunächst den Fremdschaden regulieren und könnte dann zwar in Regress gehen, jedoch wäre dieser afair auf 5000,- oder 10000,- gedeckelt.


    Wenn der Nachwuchs mit Vaddis Benz fährt und die Versicherung für Fahrer ab einem gewissen Alter abgeschlossen wurde oder ich total knülle vom Dorffest nach hause schipper ist das doch nichts anderes?


    EDIT:
    Wird hier übrigens ähnlich gesehen:


    Zitat

    Deswegen ist das Fahren mit einem frisierten Moped auch kein "Fahren ohne Versicherungsschutz", da dieser im Außenverhältnis ja besteht.


    Wer zahlt bei Unfall mit frisierten Roller? - Jurathek Forum


    EDIT2:
    Die Wiki siehts genauso:


    Zitat

    Ohne entsprechende TÜV-Eintragungen oder -Abnahme besteht beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr kein Versicherungsschutz in der Voll- oder Teilkasko mehr. Selbst in der Haftpflicht kann die Versicherung im Schadensfalle bis zu 5000 Euro Regress nehmen.


    Scootertuning ? Wikipedia


    D.h. wohl nicht "Fahren ohne Versicherungsschutz" sondern lediglich mglw. "Fahren ohne Fahrerlaubnis"

  • ALso wenn ich mich mal ganz unbedeutend miteinmischen darf, ich habe in etwa schon das Gleiche mitgemacht.


    War allerdings mit einem Platsikbomber noch, wo ich auch die Übersetzung ein wenig geändert hatte.


    Fakt: Der Roller lief 42,41 km/h, obwohl ich zu dem Zeitpunkt noch ne Mofaprüfbescheinigung hatte.


    Naja wie dem auch sei, Ich erläutere mal wie es bei mir war.


    Achja, die Übersetzung hatte ich nur geändert, da ich mit 25km/h nicht in einer vernünftigen Zeit zur 25km entfernten Arbeit kam;)


    Also sie hielten mich an, fragten mich ob ich etwas an dem "mofa" verändert hatte.


    Da ich natürlich ein wenig aufgeregt war, schließlich war es die Polizei, gab ich es gleich zu "ja, ich habe den D-ring rausgenommen"


    "Owee Herr XXX, da heben wir jetzt ein Problem, hier liegt anscheinend Erlischen der ABE und Fahren ohne Fahrerlaubnis vor!"


    Mir sank natürlich gleich das Herz in die Hose, ich sah mich in Gedanken schon im Knast.


    Da sie keinen Prüfstand dabei hatten, und der Tacho ein bisschen ungenau war (er zeigte 55 an), sagten sie, sie würden den ROller jetzt mitnehmen zu einem Revier wo ein festinstallierter Rollenprüfstand stünde.


    Sie waren noch so nett und ersparten mir die Abschleppkosten, indem sie einen Kollegen mit einem Polizei-Transporter kamen ließen. Anschließend fuhren sie mich noch nach Hause und redeten mit meinen Eltern. Ich musste ihnen noch die Papiere und das Kennzeichen aushändigen.


    Nach ein paar Tagen bekam ich die Papiere zurückgeschickt, auf die bestimmt 40x "ungültig" gestempelt worden war.


    Das Kennzeichen sah ich allerdings nie wieder.


    End vom Lied, da ich gleich alles zugegeben hatte und mich kooperativ zeigte: EIn Verkehrserziehungsseminar. Nichts dramatisches also, keine Sozialstunden, keine Geldstrafe.


    Meinen Roller bekam ich auch wieder, sie sagten zwar der Roller wäre nicht auseinandergeschraubt worden, doch in Wirklichkeit war er bis aufs kleinste Teil auseinandergenommen worden und wieder zusammengebaut worden.


    Ich denke aber keinesfalls, dass sie jetzt deine Anzeige fallen lassen werden, das liegt nicht in der Nautr eines Polizisten. Da kann man noch so nett sein und soviel betteln wie man will.


    Meine persönliche Einschätzung: Geldstrafe und ein paar Punkte, aber ich bin ja nicht das Gericht;)


    Und lass den Vogel bloß nicht auf den Rollenprüfstand, wird ja vom Luftwiderstand gedrosselt;)


    Hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen!


    Und bitte stellt mich jetzt nicht als Kriminellen dar, es waren ja keine 120km/h;)


    Achja, und mir wurde persönlich von den Polizisten gesagt, dass sie mit dem Streifenwagen nicht hinterherfahren dürfen, weil ihr Tacho nicht geeicht ist.



    Viele Grüße,
    Phillipp

  • Achja, die Übersetzung hatte ich nur geändert, da ich mit 25km/h nicht in einer vernünftigen Zeit zur 25km entfernten Arbeit kam;)


    Geile Begründung, damit hättest Du auch ohne Führerschein Auto fahren können Wäre der gleiche Straftatbestand.


    Gruss von Frank
    (Herr Staatsanwalt, ich musste fahren, laufen konnte ich ja nicht mehr)

  • ... Es wurde jetzt mehrmals geschrieben, dass wenn er den Motorradführerschein (A1 oder A) gehabt hätte, er nicht hätte belangt werden können. So einfach ist es dann doch auch nicht oder? ...


    Natürlich würde er dann auch belangt werden, wenn er den Führerschein der Klasse A oder A1 gehabt hätte. Nur dann wäre es eben keine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) gewesen, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit welche "nur" mit einem fetten Bußgeld geahndet worden wäre.
    Der Gang auf's Schafott bliebe ihm so jedenfalls erspart.


    Bauernregel:
    Motorrad-Lappen in der Tasche, zahlt nach Tuning weniger Asche !

  • Ja theoretisch hätte ich das tun können, aber da kommt man nicht so glimpflich davon und ich möchte ja auch nicht so den Nachwuchskriminellen gehören;)


    Außerdem, jetzt mal rein objektiv von außen stehend, wen kümmert das ob es denn jetzt 25 oder 42 sind...


    Klar die Versicherung erlischt, ebenso die ABE usw. und sofort, aber es ist ja jetzt nicht so dass man dann i.wann mit 100 oder mehr rumfährt.

  • Ja theoretisch hätte ich das tun können, aber da kommt man nicht so glimpflich davon und ich möchte ja auch nicht so den Nachwuchskriminellen gehören;)


    Zu den "Nachwuchskriminellen" gehörst Du auch schon, wenn Du Dein Mofa frisierst (und wenns auch "nur" eine Übersetzungsänderung ist). Interessieren tut das die "Rennleitung" normale Strafe dafür sind neben 6 Punkten in Flensburg etwa 900 Euro Bußgeld und normalerweise auch eine Führerscheinsperre. Bei Wiederholung gibt es eventuell auch noch eine MPU - Medizinisch-Psychologische Untersuchung, da Zweifel an Deiner "Verkehrstauglichkeit" und Deinem Rechtsbewusstsein bestehen - eventuell eine sehr lange Führerscheinsperre - ein Bekannter konnte deswegen seinen Führerschein für Auto erst mit ~ 30 machen und ein schöner Eintrag ins Vorstrafenregister. Ach so, das gilt, sobald Dein Mofa umgebaut ist und mehr als 27,5 fährt ...


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag

    Weil du verdammtes Glück hattest, dass der Rechtsstaat die vorhandenen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat.


    Und wenn ich ehrlich sein soll, wünsch ich mir bei Leuten wie dir manchmal, dass Staatsanwälte solche Threads lesen und ein Straßmaß nachträglich ändern können, wenn die Einsicht des Delinquenten als nicht vorhanden bewerten werden kann. Glück für dich, dass das leider nicht vorkommt.

  • Aber gibt es den nun schon Post von der Polizei ?
    Wo klare vorwürfe drin stehen ?


    Also, ich war ja heute bei der Staatsanwältin! Sie hatte die Akte der Polizei in der Hand und sagte ganz klar, dass keinerlei Beweise vorliegen würden! Nur weil ich meine Schwalbe nicht mitgegeben habe, ist dies noch lange kein Schuldeingeständnis! Es würden schlicht die Beweise fehlen! In der Akte steht im Endeffekt nur nochmal ein zweites mal der Vorwurf drin! Mehr nicht!
    Der Grund, warum ich zur Anwältin gegangen war ist folgender: Wenn ich Mist baue und die Polizei erwischt mich und wirft mir eine Straftat vor, dann möchte ich dieses bitte auch bewiesen haben! Sobald die Polizei Beweise vorlegen kann, dass ich eine Straftat begangen habe, lenke ich ein und gebe meinen Verstoß zu! Jedoch werde ich nichts zugeben, wenn keine Beweise vorliegen! Und ich denke, dass dies hier niemand tun würde! Keiner würde sich für ein Vergehen Bestrafen lassen, selbst wenn er es begangen hat, für das es keine Beweise gibt!!!*Zwinker*
    Ich halte euch auf dem laufenden!!!


    Grüße Jens

    .............................Simson 4 ever.........................

  • halo erstmal. Das Thema hier grad ist ja Super... Warum seid ihr alle so böse auf den Mann? Und Jens oder wie du auch immer heissen magst. Weisst du eigentlich was du tust? Dich mit einem ... über die ... Streiten? Hallööö Und ich denk auch das die Brüder echt nett und Fäir zu dir waren. Ich hatte früher selten soviel Glück. Grrr. Der Einzige Fehler in seinem Text ist wenn dein Vogel wirklich korrekt ist können die Mehlmützen deinen Vogel ruhig zum Tüv brinen und Prüfen lassen. Kostet nichtmal nix. Dann sind die Brüder zwar echt Schlecht Gelaunt aber solange kein Fehler da ist bezahlst du nix! Hab ich schon öfter gehabt. und nochmal. Pass etwas auf bei wem du dich über wen beschwerst...

  • Also, ich war ja heute bei der Staatsanwältin! Sie hatte die Akte der Polizei in der Hand und sagte ganz klar, dass keinerlei Beweise vorliegen würden!



    Naja, wenn die Staatsanwältin das sagt, wird das Verfahren ja vermutlich eingestellt. Oder hast du dich verschrieben und es sagte "nur" deine Anwältin?
    Viel Glück weiterhin, ich hoffe, du hast deine Lektion unabhängig von der eventuellen Strafe gelernt ;)

    Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.

  • ... wenn dein Vogel wirklich korrekt ist können die Mehlmützen deinen Vogel ruhig zum Tüv brinen und Prüfen lassen. Kostet nichtmal nix. Dann sind die Brüder zwar echt Schlecht Gelaunt aber solange kein Fehler da ist bezahlst du nix! Hab ich schon öfter gehabt. und nochmal. Pass etwas auf bei wem du dich über wen beschwerst...


    Korrekt ist der Vogel aber nicht. Und uns Weisshelmen (in meinem Fall: Weisshelm-Ausbildern) ists letztendlich auch egal, ob wir das Geld für die Prüfung vom Halter, von der Polizei bzw. dem Land oder vom Gericht bekommen ;)


    Gruss von Frank

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