Eventuell Willkür der Polizei, jetzt Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • ICh denke, dass Du derzeit ohnehin nichts machen kannst. Unterschreibe nichts bei der Polizei, gehe nicht hin, wenn Sie dich zu einer Aussage vorlladen (dazu bist Du nämlich nicht verpflichtet) und warte, was passiert. Wenn Du Glück hast stellt die Staatsanwaltschaft das VErfahren ein (vgl. § 152 StPO). Das aber nur, wenn Du noch keine Eintragungen hast. Ansonsten kommt es zur GErichtsverhandlung und dann wirst Du vermutlich eine Geldstrafe bekommen.
    All das hängt natürlich von der Beweislage ab. Wie schon richtig gesagt wurde ist aber die Zeugenaussage zweier Polizisten ein BEweismittel und reicht zu Deiner Überführung.

  • Oh mensch .. .noch mehr so kluge Ratschläge.


    Erstmal sind da nicht 2 Polizisten mit Beweismitteln ... Sondern ein Zettel mit " Ich bin zu schnell gefahren .. gezeichnet der Threadhersteller "


    Damit braucht man niochts beweisen ... der Drops ist gelutscht


    Weiterhin. Sobald eine Vorladung kommt oder eine Äußerung. Ab zum Anwalt.
    Das hat nichts mit nicht dazu stehen zu tun sondern NICHTS zu machen ist genauso dumm wie einfach hinzugehen und zu schnattern.


    Wahscheinlich läuft aber alles seinen Gang da hier ja nichts mehr zu beweisen ist. Es muß ein Richter nur noch entscheiden ob was passiert. Das kann er mit den Fakten direkt so aufm Schreibtisch machen und ggf nen Bußgeldbescheid losjodeln ohne Verhandlung

  • hm.
    ich frage mich gerade, wie das aussieht, wenn -anders wie beim Verfasser des Ausgangsthread - an einer Schwalbe wirklich nichts verändert wurde und sie trotzdem deutlich über 60km/h läuft? Nehmen wir weiter an, ich habe keinen A oder A1 (sondern M, BE, C1E), dann wird das ganze problematisch, oder?
    Da aber viele Schwalben - glaubt man deren Besitzer - mitunter deutlich über 60km/h fahren, wäre ja die Konsequenz: alle die über 60km/h laufen und deren Fahrer keinen A1 oder A Führerschein hat, müssen auf 60km/h "gedrosselt" werden und das ganze dann noch vom TÜV etc. bescheinigt werden?
    (Teurer Spaß, das...)


    Gruß Asterix

    KR51/2L Bj. 1982, 12V - S50 B1 Bj. 1978, 12V

    2 Mal editiert, zuletzt von Asterix ()

  • Da aber viele Schwalben - glaubt man deren Besitzer - mitunter deutlich über 60km/h fahren, wäre ja die Konsequenz: alle die über 60km/h laufen ... müssen auf 60km/h "gedrosselt" werden und das ganze dann noch vom TÜV etc. bescheinigt werden?


    Das wäre nichts wirklich neues, und solche Aktionen hat es in der Geschichte schon des öfteren gegeben. So musste z.B. Zündapp in einer Rückrufaktion vor gut 30 Jahren stärkere Kopfdichtungen in die Mofas einbauen, damit diese wieder legale 25 fuhren. Und da es Simson ja nicht mehr gibt, würde im heutigen Falle natürlich der Simson Besitzer die Kosten tragen. (ab ca. + 5 % Abweichung von den 60 km/h) (Weiteres siehe Verkehrstalk.)


    Gruss von Frank

  • ...Und da es Simson ja nicht mehr gibt, würde im heutigen Falle natürlich der Simson Besitzer die Kosten tragen. (ab ca. + 5 % Abweichung von den 60 km/h)


    Gruss von Frank



    Hallo Frank,


    also im Endeffekt alle Schwalben. denn 5% Abweichung nach oben hat wohl jede Schwalbe...?!


    Gruß Asterix

    KR51/2L Bj. 1982, 12V - S50 B1 Bj. 1978, 12V

    • Offizieller Beitrag

    nicht wirklich, da es nur wenige simsons gibt, auf deren schätzeisen man sich verlassen darf. echte 60km/h schaffen die wenigsten. dass deine tachonadel an der 70 beim bergabfahren zittert, sagt nichts über deine echte geschwindigkeit aus.
    gruß sirko

  • Irgendein Landgericht hat vor einiger Zeit in der Berufungsverhandlung eines Strafverfahrens dieser Art mal als absolute Obergrenze eine Abweichung von maximal 12% von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) gesetzt. Das sind in diesem Fall bei 60 km/h bbH dann also maximal 67,2 km/h auf ebener Strecke gewesen.
    Alles andere ist kriminell und landet wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" nach § 21 StVG vorm Strafrichter, wenn kein Motorradführerschein vorhanden ist und die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nicht einstellt. Wer also z.B. mit 70 km/h fährt, erwischt wird und keine A- oder A1-Lappen vorweisen kann, dem hilft nichts mehr. Auch nicht die Ausrede, "da ist doch alles original". Denn das ist es dann eben wohl offensichtlich doch nicht.
    Davon ausgenommen sind natürlich mal gelegentliche Geschwindigkeitsüberschreitungen z.B. mit Rückenwind einen steilen Berg runter. Aber das auf gerader Strecke, da winkt der Kadi ...


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Jo ... Nur wenn man dann reale 67,2 nimmt... ist das Tacho vom hinterherfahrenden Auto schon knapp vor 80 ....... dass eigene ... wenn es i.O. ist auch weit über 70....


    Und damit würde ich sagen. Füre alle originalen Simsons ... ist die Grenze nicht zu knacken... Dabei gehts nicht um Bergrunter und Rückenwind sondern gerade Strecke.

  • Ich hab selber nen Digitaltacho, habe ihn mit dem GPS überprüft er stimmt genau.
    Mein Star läuft damit auf ebener Strecke und Windstille 63 bis 64 km/h. Wenn man jetzt bergab oder mit Rückenwind fährt, ist es klar, dass sie auch noch schneller läuft. Das maximale bei mir waren mal(für vielleicht 3 Sekunden) 78km/h.


    Im Bezug auf den Threadersteller würde ich sagen, dass man es manchmal gar nicht merkt, wenn man eine leichte Steigung runterfährt oder Rückenwind hat!

    Zitat von [Jost] : "Ich bräuchte am besten ein größeren."


  • Zum Threadersteller:
    Vergiss es, der Drops ist gelutscht. Du kannst jetzt lediglich noch Schadensbegrenzung betreiben.


    Grundsätzliche andere Überlegung:
    Die monierte Geschwindigkeit wäre dann nach Abzug der Toleranz lediglich noch 64 km/h. Stimmt die Aussage von Dummschwätzer und bis zu 112% der bbH wären höchstrichterlich OK, dann frägt man sich doch weshalb er überhaupt angehalten wurde. Erst ab knapp 84 km/h Tachomessung wäre das Fahrzeug mit Sicherheit außerhalb der rechtlichen Bestimmungen. Mglw. war die bbH der Exekutiven zum Zeitpunkt des Anhaltens unbekannt oder wußten die sofort was dein Mopped darf?

  • Die Tachomessung der Polizisten war doch nur für einen Verdacht.


    Deshalb ists egal ob und wie viel der Tacho angezeigt hat da das Ergebnis ja nicht relevant ist.


    Ist das selbe wie wenn man nen Schlenker fährt und die Polizei hat den Verdacht auf Alkohol.
    Kein Polizist kann aufgrund eines Schlenkers auf den Butalkoholgehalt tippen aber es reicht für nen Verdacht.


    Dann kommt die KOntrolle die es erhärten muß ... Hier ja nicht mehr ... wurde ja alles zugegeben :)

  • Ooch, das Ergebnis erfährst du schon irgendwann, wenn du nur immer regelmäßig in der ARD die Sendung "BRISANT" guckst. Die berichten dort häufig über die Gerichtsurteile von Mördern, Bankräubern, Vergewaltigern, Kinderschändern und anderen Schwerkriminellen. Die Tagesschau und das Heute-Journal wird's aber auch bringen, mit Kamera, live aus dem Gerichts-Saal, in Großaufnahme, ungepixelt, mit Name und Adresse. :)) :))
    Der Richter hat auch schon angekündigt, er will jetzt ein für alle mal Schluß damit machen und endlich mal ein abschreckendes Urteil fällen.
    Mir hat neulich erst ein Journalist gemailt, daß er schon alles bereitgelegt hat und sich riesig auf das Spektakel freut. Der scharrt schon mit den Füßen, dass es bald losgeht.


    Die Paparazzi drüben im Pizza-Eck hocken auch schon alle in den Startblöcken und die Motoren ihrer Scooter sind Tag und Nacht am Laufen, falls die Jagd plötzlich losgeht. :)) :))

    .

    3 Mal editiert, zuletzt von Prof () aus folgendem Grund: Doppelposts zusammengelegt

  • was für ne scheisse schreibst du da eigendlich?
    hättest du die kommens alle gelesen, wüsstest du das die aussage eines polizeibeamten immer
    im gerichtsprozess verwendbar ist. die polizei ist nun mal der zeuge des staates. und mal so nebenbei: schämst du dich nicht deine schwalbe get****nt zu haben???
    lg,
    schwaaaaalbe

  • komm mal wieder runter...


    hast ja recht. der ersteindruck der polizisten ist extrem entscheidend, hab ich letztens auch wieder bei uns gesehen. aber da isses in die positive richtung gegangen.

    Zitat von [Jost] : "Ich bräuchte am besten ein größeren."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!