Erste Bekanntschaft mit dem Rollenprüfstand

  • Es ging auch darum, daß mancher (meist junger) beamter,sich blind auf diese Rollenprüfstände verläßt.Hier in Düsseldorf habe ich meistens nur diese kleinen Rollen gesehen. Ich habe voriges Jahr einen älteren Mann mit einer Schwalbe getroffen,dem man dieselbige erst einziehen wollte.Seine Schwalbe war orginal,so wie meine sr50. Er sagt die fährt so ca 60.Die Rolle zeigte 78 km/h an. Nachdem er vor der Polizei hinweg zum Tüv fahren mußte.Sagte der Tüv-Prüfer das ist alles orginal.Mit dem Rollenprüfstand können sie so was nicht testen.Und führte genau meine erklärung auf.Seit dem ist die Polizei hier in Düsseldorf bei Simson und Prüfstandsangaben vorsichtiger-und glaubt eher dem Besitzer.
    Gruss aus d.dorf( Es ging darum die gesetzestreuen vor falscher Anschuldigung durch ein Gerät zu schützen)

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Das würde mich auch interessieren.Denn Theorie ist Theorie.Und alles andere ist immer nur gehört.Ich selber war noch auf keinem.Habe auch nichts zu verbergen,deshalb würde ich gerne wissen,wie falsch oder richtig die Dinger denn messen,wenn keine cdi im Spiel ist.

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Ich sehe es schon kommen:
    Beim nächsten Tag d. offenen Tür bei der örtlichen Polizeibehörde wird der Rollenprüfstand von einer Horde Simsonfahrer überrannt - jeder will wissen ob er schneller als wer anders ist...
    ;)
    (Bei so einer Gelegenheit hatte ich aus Jux die S51 auf dem Stand - die (älteren) Beamten wussten sogar um die "Fahrtwinddrosselung" Bescheid.)
    Gruß
    Jan

  • Genau um dieses geht es.Fahrtwind drosselung.(bsp: 50kg Mädchen in enger Lederjacke bergab mit Rückenwind. 100kg typ mit weiter Jacke und geradeaus mit leichtem Gegenwind.Gleiche maschine.Was passiert?Und dann angebliche Geschwindigkeit auf verschiedenen Rollenprüfständen, mit den daraus resultierenden Unannehmlichkeiten oder §§ ?

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • servus Schwalbisti,
    also ich bin schon mal alleine Vollast ;=0 und wurde letztes Jahr mit meiner KR 51/2 mit ner Kelle aus einem Zivilauto abrupt gestoppt. erst mal nen Vorderrad wheely und das Ding stand innerhalb 200 mtr mit qualmenden Trommelbremsen... Vorwurf der Staatsmacht => zu schnell in der 60er Zone!! ??? Ich musste wieder zurück in unser kleines Städtchen und durfte für 37.-€ auf den Rollenprüfstand vom TÜV. die haben sich schier bepisst vor lachen, weil der Ossihobel im 4. Gang voll ausgedreht genau 67 km/h geschafft hat. also am nächsten Tag zum Polizeiposten und das Gutachten vorgezeigt... der Beamte war eher mitleidig-ratlos, was er denn damit überhaupt machen sollte, den Wisch konnte ich mir somit am besten über die Latrine hängen, falls mal die Zellulose ausgeht..
    Micherl aus Leonberg

  • Hallo.
    Ich hoffe die 37,-€ hast Du nicht bezahlt.Denn wenn Sie dich anweisen auf den Rollenprüfstand zu gehen,dann müssen sie das bezahlen,wenn sich herausstellt,daß alles ok ist.Außerdem steht damit fest,daß sie sich mit Ihrer Annahme,daß Du zu schnell warst geirrt haben.Ich hofe sie haben sich für Ihre falsche Beschuldigung wenigstens entschuldigt. Außerdem gilt (noch) in der BRD die Unschuldsvermutung.
    Gruß aus d.dorf

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Naja aber auf den Rollenprüfstand wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
    Was nützt den Beamten da die Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeuges?
    Das bringts ja nur beim Vorwurf "Fahren ohne Führerschein" bzw "Fahren ohne Zulassung"!?


    Und 37 Euro? Hätt ich nie bezahlt. Und wie man an der Reaktion von dem Typen, den du den wisch gezeigt hast auch zurecht, hattest du nichtmal nen Mängelschein???

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Wie wollen sie denn seine "überhöhte" Geschwindigkeit festgestellt haben?
    An dem lauten Geräusch(auspuff).Wenn sie 67km/h unter optimalen Bedingungen(ohne Wind) fährt,kann sie nciht schneller als 63km/h gewesen sein und dafür kriegt man nach noch keine Anzeige ( weniger als 5km/h auf Straßen mit über 50Km/h zu schnell).
    War also willkür und Falschannahme.
    Im Zweifel für den Angeklagten..... :)

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Nöö, 67 in der 60 Zone ist durchaus zu schnell.


    Gruss von Frank


    Wenn das Fahrzeug, lt. Prüfstand, 67 km/h fahren könnte, heisst das doch noch nicht, dass er auch mit 67 km/h unterwegs war?!?!
    Allerdings wollten Sie ihm aber wahrscheinlich nicht die Geschwindigkeitsüberschreitung nachweisen, sondern illegales Tuning oder so.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • die grünen Sackpfeifen (Stadtpolizeibehörde!) sehen mich jeden Tag durch die Kleinstadt knattern, grad gestern hat der eine mich auch wieder angehalten und fett gegrinst. "Ausweis Papiere Fahrzeugschein ect", als ich dem dann die Allgemeine Betriebserlaubnis mit dem VEB Stempel IFA Vertrieb Dresden gezeigt habe, war die Staatsmacht am schäumen... leider gilt die nach wie vor! Dann war er krampfhaft am suchen...alles iO und sogar die Fahrgestellnummer hat gestimmt! Das Schwälbchen ist halt ein wenig laut und riecht etwas streng nach Gemisch, das sind sie hier in der schwäbischen Umweltzone net gewöhnt. Sie entspricht aber konform der deutschen StVO! In unmittelbarer Nähe sind 2 Jungs mit ner alten Kreidler Florett und ner alten 50er Vespa, die werden auch in einer Tour kontrolliert..


    übrigens... 67 km/h liegt noch in der Toleranz! ich hab extra noch einmal beim Landratsamt nachgefragt! nach deren Aussagen kann man / frau / Bulle net wirklich 60 von 65 und oder 67 unterscheiden! das war Frackigkeit und Schikane von den Holzköpfen...
    Ich hab die 37.- übrigens selbst bezahlt und sie trotz Mängelkarte auch nicht wieder erhalten. w g der diensthabende Bulle hat sich kaputtgelacht und mich sinngemäß gefragt, was ich eigentlich wollte und warum ich ihm auf die Eier gehe...
    ich war damals ziemlich sauer!
    Micherl

    Einmal editiert, zuletzt von Prof () aus folgendem Grund: Doppelpost

  • Ich weiß jetzt nicht ob das schonmal geklärt wurde hier und frage deswegen nochmal nach. Wie sieht das denn aus, wenn die Herren Kontrolleure das Fahrzeug prüfen wollen und man die Fahrtwindgekühlte Version fährt? Ich habe jetzt so einen mobilen Prüfstand mit Gebläse noch nicht gesehen und frage mich inwiefern das Einfluss darauf haben könnte das sie von einer Prüfung absehen, statt jemanden zum Tüv zu begleiten oder noch schlimmer, das Moped auf der Rolle bis zur Überhitzung zu quälen, wenn sie selber kein Gebläse dabei haben?


    Kann man dann, im Schadensfall, Schadensersatzansprüche stellen und bekommt diese dann auch? Oder haben die Gesetzeswächter quasi die Lizenz zum kaputt machen?


    Ich persönlich weiß, das man der Prüfung nicht zustimmen muss, dafür dann aber beim nächstgelegenen Tüv auf jeden Fall rauf muss. Nun hab ich (wie jeder bestimmt) aber nicht so Bock extra mitfahren zu müssen, weil ich meißtens irgendwo ein Ziel+Uhrzeit habe wenn ich fahre.


    Was ich sagen will, ich würde der Prüfung auf nicht geeignetem Gerät zustimmen, mit dem Hinweis das ein evtl. Schaden am Fahrzeug droht und ob man nicht davon absehen könnte. Juckt die das? Sehen sie es ein und lassen einen fahren? Drehen sie einem das Wort im Mund um und werten das als Verweigerung obwohl man prinzipiell willig wäre?

  • Warum wird eigentlich angenommen, dass nen Mokick mit Fahrtwindkühling bei Vollgas im Stand sofort das zeitliche segnet?
    Ich hatte mal bei meiner S51 mir relativ neuem Zylinder (2000km) ne Glühzündung und ich nehms mal an, nen total mageres Gemisch jedenfalls drehte sie bestimmt ne Minute im Stand über 10000 (hab Vape und DZM) und ich hab sie nicht ausbekommen, schließlich nen Gang reingeprügelt -.-
    Auf jeden Fall hat ihr das nicht im geringsten geschadet und auch sonst gebe ich Mopedschänder im Stand manchmal Vollgas (um was zu testen) und das mehrmals hintereinander oder etwas länger und das hat mir trotz des "sehr mageren Gemisches" des Bing's nicht geschadet.

  • Wenn Sie(die Polizei-denn nur die darf das)Dich auffordern den Rollenprüfstand des Tüv aufzusuchen ,dann müßen Sie das auch bezahlen.Wenn sich dabei herausstellt,daß das Fahrzeug manipuliert wurde,wird Dir das später in Rechnung gestellt.Wenn nicht ,dann bleiben die Beamten(die Behörde) auf den Kosten sitzen.(alle Steuerzahler zusammen).
    Ich würde mich immer rein formel weigern(natürlich in höflicher Form-denn die JUngs machen nur Ihren JOb)
    gruß aus d.dorf

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!