England überprüft Motorräder so gut wie gar nicht.
Das ist auch nicht korrekt. Die Prüfrichtlinien unterliegen auch einer EU-Richtlinie, da ist die JÄHRHLICHE MOT genauso "streng" wie die deutsche HU:
MfG
Tobias
Edit:
http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2006:403:0018:0060:DE:PDF
Auf Seite 7:
ZitatAlles anzeigen3. Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen
in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
a) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als
15 kW fallen unter den Führerschein der Klasse B, sofern der
Inhaber dieses Führerscheins mindestens das 21. Lebensjahr
vollendet hat;
b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der
Klasse B.
Da dieser Absatz nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die
Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber
zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist.
Das hat Deutschland leider nicht umgesetzt.