Wer kennt diese Schwalbe aus dem Ruhrpott???

    • Offizieller Beitrag

    Da er sich am 1.10.2012 zum letzten Mal im Schwalbenest angemeldet hat, würde ich befürchten: eher nicht.


    Peter

  • Ich muss mich leider berichtigen...
    Ein Verkündungstermin am 02.07. wurde abgesetzt und ein neuer Termin für eine mündliche Verhandlung wird noch neu festgesetzt. Aber es ist ein Ende der "Streiterei" abzusehen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich muss mich leider berichtigen...
    Ein Verkündungstermin am 02.07. wurde abgesetzt und ein neuer Termin für eine mündliche Verhandlung wird noch neu festgesetzt. Aber es ist ein Ende der "Streiterei" abzusehen.


    jaja, normal. Mein Schwalbendiebstahl-Termin wurde 3x angekündigt und abgesagt. Einmal bin ich sogar 10h Bahn auf Staatskosten gefahren um dann vor Ort mitgeteilt zu bekommen, dass es einen neuen Termin gibt.


    Das zog sich dann noch 4 Monate hin.


    MfG


    Tobias

  • Ich bin doch überrascht wie viele Leute nach meinem letzten Post noch was geschrieben haben. Ich hatte das Thema längere Zeit verdrängen können, aber jetzt rückt die Entscheidung näher. Bisher ist es in kurzform wie folgt gelaufen. Mein Anwalt hat geschrieben und meine Argumente über Mängel und technische Veränderungen ins Feld geführt. Die Gegenseite hat alles von sich gewiesen ....., die Mängel hätten beim Verkauf nicht bestanden..... Dann hat ein Gerichtstermin stattgefunden wo die Anwälte und der Richter sich ausgetausch hatten. Der Richter hat dann einen Verkündigungstermin 02.07. angesetzt. Jetzt soll der Werkstattinhaber, der einen Tag nach dem Kauf die Schwalbe begutachtet hat als Zeuge gehört werden...... Es wird jetzt ein neuer Termin angesetzt und ein Urteil gesprochen. Aufgrund der Schadenshöhe wird aber wohl eine Berufung möglich sein. Ich werde nach dem Urteil erneut berichten....


    Ich habe zwar die Lust an einer Schwalbe verloren, insbesondere weil meine Tochter ab August Auto fahren darf, aber ich freue mich doch, dass ich hier auf Leute getroffen bin, die über mein Problem rege diskutieren auch wenn viele meine Naivität beim Kauf belächen......Ihr habt ja auch recht, aber ich sag nur eins Mädels und rosa........ aber wenigstens waren sie einen Tag glücklich und inzwischen ist die Schwalbe auch kaum noch Thema.


    Ich währe übrigens nach meinen Anwaltsgesprächen sehr überrascht wenn ich verlieren würde.


    mlglatze

  • Hätte nicht gedacht, dass es so weit kommen muss....



    Ja die Verkäuferin hat keine Einsicht und Verhandlungsbereitschaft gezeigt und hat auf die Auskunft einer Juraprofessorin verwiesen und ihr Freund der Autoverkäufer......


    Irgendwann war dann trotz mehrfachenem Angebot, "einfach alles Rückgängig zu machen und ich bring die Schwalbe auch die 100 km zurück" kein reden mehr möglich und jetzt brauch und will ich die Schwalbe auch nicht mehr. Die Beseitigung der Schäden wollte Sie auch nicht übernehmen......
    Wir werden sehn (vor Gericht und auf Hoher See)


    mlglatze

  • Zitat

    Ich habe zwar die Lust an einer Schwalbe verloren

    das ist schade

    Zitat

    weil meine Tochter ab August Auto fahren darf

    und das ist ein ungültiges argument ;)

    Zitat

    ich sag nur eins Mädels und rosa

    sowohl das (meine mädels finden rosa scheiße), als auch sich wegen einer farbe zum fahrzeugkauf überreden zu lassen sind hausgemachte "probleme" :P

    Zitat

    Ich werde nach dem Urteil erneut berichten....

    ich bin gespannt und wünsche alles gute.

  • Hattest du nicht 2 Töchter?
    Wenn ja, kann ja die andere damit fahren, wobei ich eher vermute, dass die Verkäuferin das Fahrzeug einfach nur zurücknehmen und dir deine Unkosten erstatten muß.

    Gruß
    Markus

  • Also ich hab den Thread am Anfang gelesen, und hab mir gedacht "Wie kann man nur so blöd sein". Dann laß ich weiter und muss sagen: Auch wenn der Rechtsweg ein unangenehmer Weg ist, den man meistens in die Tonne treten kann, so sehe ich hier jedoch ziemlich gute Chancen. Ich bin zwar kein Jurist, aber habe mich im laufe der Jahre schon des öfteren mit solchen Problemen konfrontiert gesehen und war damit auch gezwungen, mir umfassenden Rat einzuholen und zu suchen.


    Was auf jeden Fall FÜR dich spricht, ist die Tatsache, dass bereits mit dem Kauf bei Ebay ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde. Ein Eigentor könnte der ADAC Kaufvertrag gewesen sein. Ob der ADAC-Kaufvertrag den bereits geschlossenen Kaufvertrag bei Ebay ablöst, kann ich allerdings aus dem FF nicht mehr sagen. Das weiß Dein Anwalt.


    Hier wurde offenbar ein Gefährt angeboten, dass nicht mit den im Angebot ausgeführten Artikelmerkmalen entspricht. Damit hat man grundsätlich - auch beim Privatverkauf - Rechtsmittel.


    Dass es hinterher Aussage gegen Aussage steht, mag ich zu bezweifeln. Selbst wenn die Verkäuferin sagen wird, dass die Schäden zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht vorhanden waren, so bleiben doch einige sehr aussagekräftige Indizien, die gegen diese Darstellung sprechen.


    Bleibt die Frage nach der angeblichen Fachwerkstatt. Inwieweit diese die Verkäuferin über den Tisch gezogen hat (was ja auch nicht auszuschließen ist) oder ob die Verkäuferin von der Werkstatt auf die Mängel hingewiesen wurde, und diese allerdings das Gerät besser verkauft hat, als es ist, wird die Verhandlung zeigen. Da können wir hier nur spekulieren und das steht uns nicht zu.


    Ich würde persönlich darauf tippen, dass das Gericht auf einen Vergleich drängen wird, bei dem die VK das Gefährt zurücknimmt und die Kosten gegenseitig aufgehoben werden.


    Problematisch ist immer die Beweisführung bei Privatverkäufen. Durch den zweiten Vertrag, den Du ja (dummerweise) unterschrieben hast (bei Ebayverkäufen würde ich niemals einen gesonderten Kaufvertrag abschließen!) hast Du bestätigt das Fahrzeug besichtigt zu haben. Damit liegt es an Dir, dich vor der Abnahme des Gefährtes über dessen Zustand zu informieren. Wenn Dir dazu die fachliche Qualifikation fehlt, dann hättest Du jemanden fachkundigen zu Rate ziehen müssen. Im neuen Kaufvertrag wird mit Sicherheit nicht stehen, dass das Gerät bei einer Fachwerkstatt restauriert wurde und so zählt schlimmstenfalls nur das, was im Kaufvertrag steht.


    Insgesamt ist das eine sehr haarige Angelegenheit. Ich sehe durchaus die Chance, dass Du gewinnst, aber durchaus auch die Chance, dass Du knallhart auf die Nase fliegst.


    Bitte schreib uns, wie die ganze Geschichte ausgegangen ist. Ich kenne die Situation, in der Du steckst und kann Dir daher nur alles Gute und viel Glück wünschen. Ich persönlich musste eine solche Sache auch schon teuer bezahlen.

  • Kleiner Hinweis:


    Die Verkäuferin hat das Moped bei ebay, ich glaube für 2000€ Sofortkauf angeboten. Der Käufer hatte sich dann mit ihr AUSSERHALB von ebay auf 1200€ geeinigt, und das Teil gekauft. Maßgeblich für den Kauf war aber das Ebay-Angebot.

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • Heute war nicht die Gerichtsverhandlung, sondern die Zeugenvernehmung bei Gericht, zu der ich geladen war. Ich war der Meinung, das heute das Urteil gesprochen wird, welches aber erst in ca. 3 Wochen schriftlich erfolgen wird.


    Aufgrund des Verlaufs der Vernehmung, schätze ich die Möglichkeit für die gewünschte Rückabwicklung vom Erwerb der verhunzten Schwalbe, vom Käufer als sehr positiv ein.


    Die beklagte Polizistin, ja das ist tatsächlich ihr Beruf, ist der Meinung, dass sie erstens von den Mängeln nichts gewusst hat, und hat zweitens dem Käufer unterstellt, u.A. die fehlende Ansauganlage (Ansauggeräuschdämpfer) selbst ausgebaut hat, um den Kauf rückgängig machen zu können!


    Im Kaufvertrag wurde zugesichert, dass das Moped nicht "frisiert" ist.


    Ich habe dem Gericht erläutert, das durch die fehlende Ansauganlage die ABE erloschen ist, und es sich hierbei um illegales "negativ-Tuning" handelt, weil ohne dem das Moped nicht vernünftig laufen kann. ( Der Kunde kam zu mir um den Vergaser einstellen zu lassen, was ich wegen der fehlenden Ansauganlage abgelehnt hatte) Des weiteren habe ich ausgeführt, dass jemand, der ein "voll restauriertes" Fahrzeug verkauft, den Käufer schon darauf hinweisen muss, wenn das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, insbesondere wenn dem Käufer ein nicht "frisiertes Fahrzeug" vertraglich zugesichert wird.


    Ich habe des weiteren ausgeführt, dass der Fahrzeugführer für den Verkehrsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges, gemäß der geltenen Gesetze SELBST verantwortlich ist, und sich im Falle eines Falles auch er sich nicht mit "Nichtwissen" rausreden kann weil der Fahrzeugführer immer für den ferkehrsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges selbst verantwortlich ist, und Unwissenheit vor Strafe nicht schützt. Das hat dem Richter sehr gefallen..... Es kann schließlich nicht sein, das Verkaufer dem Kunden suggerieren, ein legales Fahrzeug zu kaufen, welches aber nicht im deutschen Straßenverkehr , wegen Manipulationen, z.B. fehlender Ansauganlage, bewegt werden darf, ohne einen entsprechenden Hinweis, zu verkaufen!



    Mein Fazit:


    Beim Kaufvertrag sollte man sich immer zusichern lassen, dass das Fahrzeug ABE-Konform ist. Dann hat der Verkäufer nicht mehr die Möglichkeit, sich mit dem Argument des "Nichtwissens" rauszureden.


    Das Urteil kennen wir in ca. 3 Wochen!


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • Ach krass. Kein Urteil? Das klingt nach Amtsenthebung. Da wird das Gericht jetzt sehr genau darüber abwiegeln, ob sie ihr wirklich die Karriere vernageln. Aber scheinbar könnte es für sie wirklich knapp werden... oder die Sache wird abgeschmettert im Sinne von "Ja, war blöd, ein paar Tagessätze als klopfer auf die Finger und ein paar mahnende Worte".

  • Finde ich gut vom TE, dass er diese Betrügerin angezeigt und vor Gericht gezerrt hat. Eine miese Person weniger, die bei ebay verarscht.
    Aber schade, dass du das Interesse an der Schwalbe verloren hast. Ich könnte zwar auch Auto fahren, aber hier in Berlin lohnt sich das nicht. Gemeinsames im Stau stehen finde ich bei herrlichen Temperaturen doof :)
    Während ich mich durchmogel und lecker ein Eis esse am Ziel, stehen die Autofahrer immer noch fluchend im Stau. :P
    Außerdem macht es Spass über den Asphalt zu fliegen (also auf dem Moped und nicht ohne ;) )
    Ich hoffe, dass du dein ganzes Geld wieder bekommst. Bin mal auf das Ergebnis gespannt.


    Viele Grüße,
    Phil

    • Offizieller Beitrag

    Ach krass. Kein Urteil? Das klingt nach Amtsenthebung. Da wird das Gericht jetzt sehr genau darüber abwiegeln, ob sie ihr wirklich die Karriere vernageln. Aber scheinbar könnte es für sie wirklich knapp werden... oder die Sache wird abgeschmettert im Sinne von "Ja, war blöd, ein paar Tagessätze als klopfer auf die Finger und ein paar mahnende Worte".


    Oder du hast einfach nicht gelesen, dass das Urteil erst in drei Wochen ergehen soll.

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