Liebe Schwalbengemeinde,
nach 5 Jahren habe ich meine KR 51/1 wieder in Betrieb genommen, sie läuft super und mich hat sofort wieder das Simson-Fieber gepackt Bin jetzt auch wieder hier im Forum unterwegs und durch Zufall über einen Sachverhalt gestolpert, der mir jetzt keine Ruhe mehr lässt. Ich hatte die Schwalbe vor einigen Jahren zu Simson Strauch in Stuttgart gebracht und den Motor regenerieren lassen. Ich muss dazu sagen, dass ich damals keine große Ahnung von rechtlichen Fragen bzgl zulässiger Umbauten etc hatte. Jedenfalls hat mir Herr Strauch (der ja sehr kompetent ist) damals einen BING-Vergaser eingebaut mit der Begründung, der sei viel besser als der alte BVF. Das habe ich ihm natürlich sofort geglaubt und mir keine weiteren Gedanken gemacht.
Jetzt lese ich hier, dass der BING in einer 51/1 NICHT zulässig ist und zum Erlöschen der BE führt. Nur durch die Eintragung in die BE durch den TÜV kann der BING anscheinend "legalisiert" werden. Ich bin kein Freund von Experimenten, deshalb würde ich ungern einfach so weiterfahren, ohne die Sache geklärt zu haben. Daher meine Frage: Kann ich die Schwalbe mit Bing hier in Berlin einfach beim TÜV vorführen und die Eintragung vornehmen lassen? Wenn ja: welche Unterlagen sollte ich zur Untermauerung meines Antrages mitnehmen (habe hier schon gelesen, dass einige ganze Mappen mitführen)? Hat jemand sonst praktische Tipps, wie man einen TÜV-Prüfer milde stimmt?
Ich danke euch für eure Ratschläge!