Wann hat der Polizist denn die Probefahrt gemacht?
Nachdem er dir die Sicherstellung der Mopeds bekannt gegeben hat, oder davor?
Falls davor, dann hatte der Polizist kein Recht, mit deinem Moped zu fahren. Es sei denn, du hast es ihm erlaubt.
Hast du????
Wenn nein, dann mach eine Strafanzeige gegen den Polizisten, wegen unbefugtem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges gemäß § 248b des Strafgesetzbuchs. Nur Mut!
Unter Umständen ergibt sich daraus sogar ein Beweisverwertungsverbot. Das heißt die festgestellte Tatsache "Handbremse geht nicht" kann vielleicht nicht verwertet werden, da sie auf "unrechtmäßigem" Wege festgestellt wurde.
Problem: 8 Bullen werden vielleicht als Zeugen aussagen, daß sie alle ganz deutlich gehört haben, wie du mehrfach, ganz laut gerufen hast, "Ja aber natürlich gern lieber Polizist. Selbstverständlich dürfen sie mit meinem Moped eine Probefahrt machen". Da ist man dann natürlich etwas gearscht, und braucht einen langen Atem und einen guten Anwalt. Oder hast du auch Zeugen, die das Gegenteil bezeugen?
Sicherstellen darf die Polizei das Moped natürlich, um es z.B. einem KFZ-Sachverständigen zur Begutachtung vorzuführen. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn diese Maßnahme angemessen und verhältnismäßig ist, es also kein milderes, geeigneteres Mittel gibt, um dessen Zustand festzustellen.
Ein milderes Mittel wäre dann unter Umständen natürlich z.B. auch die Probefahrt durch den Bullen. Dies ist aber nur mit deiner Erlaubnis.
Oder wenn du z.B. den gemachten Vorwurf selber einräumt hast, hier also, daß die Handbremse nicht richtig funktioniert, dann besteht kein Grund mehr, das Fahrzeug deswegen sicherzustellen, denn du hast diesen Umstand ja bereits zugegeben. Ergebnis wäre dann nämlich, daß ein Sachverständiger auch nur überflüssigerweise etwas feststellt, was ohnehin bereits feststeht, nämlich den Fakt: "Handbremse geht nicht".
Insoweit hätte die Polizei/Innenbehörde, also die Staatskasse dann sämtliche Kosten der Sicherstellung selber zu tragen, weil die Sicherstellung unverhältnismäßig, nicht erforderlich und somit rechtswidrig war. Hast du allerdings bestritten, daß die Bremse nicht funktioniert, dann wär die Sicherstellung zur Beweissicherung ggfls.rechtens.
Hast du gegen die Sicherstellung protestiert?
Wie lautet die Begründung in der Sicherstellungsverfügung?
Hast du schon irgendwelche Bescheide der Polizei erhalten? Was steht da drin? Das ist schon ein weites Feld, wo es viel zu beachten gibt und es unter Umständen vielleicht sogar auf jeden Furz ankommt, den einer der umstehenden Bullen gemacht hat, wenn du verstehst, was ich meine. Ist deine Geschichte auch korrekt erzählt, oder ist das nur "deine" Version des Geschehens? Gibts eine Vorgeschichte?
Die Abschleppkosten solltest du erstmal nicht bezahlen, bis die Sache entschieden ist.
Mein Tip!
Such dir sofort einen kompetenten Rechtsanwalt, der dich dazu berät. Der will natürlich auch bezahlt sein. Biste rechtsschutzversichert? Eine Erstberatung ist aber in jedem Fall empfehlenswert und nicht teuer.