Schwalbe auf großes Nummernschild anmelden und trotzdem nur M führerschein möglich?

  • Du kannst doch nicht einfach etwas versichern, was du gar nicht hast. Leichtkraftrad-Versicherung auf Kleinkraftrad-Papiere ist nicht. Das heißt TÜV-Abnahme und neue Papiere, Leichtkraftrad-Papiere eben, und das war's dann auch mit Fahren auf Klasse M.


    Was ist daran so schwer zu verstehen?

  • Zitat

    Einstufungs-Bonus gibt für zwei Jahre unfallfrei mit dem Kleinkraftrad.


    Die DEVK bietet das zB an! 2 Jahre bei der DEVK und die stufen dich in der Versicherung (auch beim Auto) runter! Wieviel Prozent hab ich leider gerade nicht im Kopf, aber es lohnt sich für Fahranfänger!

  • Auch wenn ihr mit dem Thema schon durch seit ne Schwalbe als Leichtkraftrad anmelden ist möglich einfach im Westen zur Zulassungsstelle fahren und denen sagen das das Ding 60 läuft, hat der Vorbesitzer meiner Schwalbe auch gemacht und ich hatte den Stress das Ding wieder als Roller umzumelden.....

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn ihr mit dem Thema schon durch seit ne Schwalbe als Leichtkraftrad anmelden ist möglich einfach im Westen zur Zulassungsstelle fahren und denen sagen das das Ding 60 läuft, hat der Vorbesitzer meiner Schwalbe auch gemacht und ich hatte den Stress das Ding wieder als Roller umzumelden.....


    Wir waren uns bereits vor einigen Tagen darüber einig, dass die Anmeldung als Leichtkraftrad kein Problem darstellt. Darum ging es hier auch gar nicht...

  • Problemlos möglich:
    Denn § 3 Abs. 3 sagt sinngemäß: Jeder kann sich dem Zulassungsverfahren freiwillig unterwerfen.


    FZV


    Ich werde es nächsten Monat mal probieren, denn ich habe das Kennzeichen neu bestellen satt.
    Und außerdem ist eine Oldieversicherung mit i.d.R. 20 € billiger als die Mopedschilder.
    Und der TÜV alle 2 Jahre ist auch kein Problem.

  • Und der TÜV alle 2 Jahre ist auch kein Problem.



    Komm nur mal an einen TÜV-ler der schlechte Laune hat und Dir dann die Ernte verhagelt weil Deine Bremse "ungenügend" Leistung bringt...


    Dann ist Ende-Gelände mit TÜV und dem weiteren Betrieb als Leichtkraftrad...


    Und die Bremsen einer Schwalbe SIND VON HAUS AUS MURKS wenn sie auf den Bremstester gehen muss... Und bei Deiner Rechnung vergisst Du auch, dass der TÜV nicht GRATIS ist !!! Fällst Du durch kostet die Nachprüfung auch Knete...


    Viel Spaß ! Dann lieber jedes Jahr den Spaß mit den Versicherungskennzeichen. Das ist auf Dauer billiger !!!


    P.S.: Sich freiwillig unterwerfen - jaaaa das geht, damit gibst Du aber dann auch den alten Status der Übergangsregelung auf in dem Du vom TÜV die Kiste zum lahmen Leichtkraftrad einstufen lässt. Hier greift dann die FEV und mangels der Übergangsregelung (60 km/ mit Klasse M) ist dann Klasse A1 (Leichtkraftrad) fällig !!!


    Die Umschlüsselung könnte sogar klappen - laufen genug unwissende PI´s oder a.a.S. durch die Gegend. Ob die Schwalbe aber den Bremstest der 21er Abnahme packt (heutige REGELN nix Übergangsregel-geschönte Bremswerte) sei dahingestellt... Das Ding muss bei einer heutigen Vollabnahme auch heutigen Regeln entsprechen. Ach ja... dazu gehört neben den Bremswerten auch die strengeren Abgasnormen. Und die packt die Schwalbe mit dem alten 2-Taktmotor sicher auch um erstmals RICHTIG für den Straßenverkehr zugelassen zu werden ;)


    Vielleicht findest Du auch einen Kollegen der sich nicht richtig auskennt und die Kiste dann auch in den Straßenverkehr bringt.


    Zum Vergleich: Jedes EURO4-Auto was nicht bis 31.12.2010 angemeldet war ist nun in 2011 NICHT mehr zulassungsfähig. OK - es gibt Ausnahmen. Aber auch die kosten GELD - und nicht gerade wenig... Ein Euro2-Golf aus den 90ern welcher nie angemeldet war und nun von privat aus der Garage heraus angemeldet werden sollte hat so eine Ausnahme verwehrt bekommen... Der Besitzer hat nun einen Haufen Altmetall auf Rädern dastehen. In der EU ist die Karre einfach nicht mehr zulassungsfähig, auch wenn alle Papiere vorliegen. Kann sein, dass der TÜV Dir die Abnahme hinzaubert. Wenn der Kollege im Straßenverkehrsamt aber die FZV richtig kennt hast Du das selbe Problem wie der Golf-Besitzer weil das Leichtkraftrad ja nie bis zum Stichtag der Abgasnorm im Verkehr zugelassen war. Wie gesagt: Die Kleinkraftregularien gibst Du auf wenn Du sie zum Leichtkraftrad machst !!!

    =/\= ...see us out there... =/\=

    Einmal editiert, zuletzt von Olaf1969 ()

    • Offizieller Beitrag


    Und die Bremsen einer Schwalbe SIND VON HAUS AUS MURKS wenn sie auf den Bremstester gehen muss... Und bei Deiner Rechnung vergisst Du auch, dass der TÜV nicht GRATIS ist !!! Fällst Du durch kostet die Nachprüfung auch Knete...



    Hi, dann ist wohl mal eine Bremsenwartung fällig. Man bekommt locker mit der Hintrradbremse ein blockierends Hinterrad hin. Vorne ist mit Feineinstellung das auch möglich.


    Okay, es sind 2 Simplextrommelbremsen und keine Scheibenbremse.


    Simson gibt, wenn ich mich richtig erinnere, 3,2m/s² als Bremsverzögerung an.


    Mit s=1/2*g*t² und v=g*t kommt man auf einen Bremsweg von 40m aus 60km/h. Das entspricht ungefähr dem Bremsweg eines MODERNEN Autos aus 100km/h.


    Das ist nicht prickelnd, aber auf dem Stand der damaligen Technik.


    Sowohl die S70 als auch der SR4-3 (mit innenliegendem Hebel und Bowdenzug hinten) sind Leichtkrafträder und müssen alle 2 Jahre zum Tüv. Natürlich bekommen sie den auch, wenn die Bremsen in Ordnung sind.


    Olaf ich bin der Meinung das geht mit dem Zulassen (problemlos). Die Schwalbe ist ja schon mit der ABE in den Verkehr gekommen, daher gelten meiner Meinung nach nicht die neuen Zulassungsrichtlinen. Daher hingt dein Vergleich mit dem nichtgelassenen Euro4-Auto.


    Mein 50er Plastikroller kann ohne Probleme auf die 80er Version umgemeldet werden, da gibt es von Piaggio sogar einen Wisch für den TÜV für. Damit dürfte das ja deiner Theorie auch nicht gehen.


    Aber dazu kann uns bestimmt Hallo-Steege mehr sagen, der hat nämlich genau das vor. Schwalbe auf großes Kennzeichen.


    MfG


    Tobias

  • Hallo Zusammen,


    wenn man sich freiwillig ein amtliches Kennzeichen besorgt (§ 3 FZV Abs 3: Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.) weil man keine Lust mehr auf Versicherungskennzeichen hat, benötigt man keine Hauptuntersuchung (TÜV; Dekra, GTÜ ... ), da nur zulassungs- oder kennzeichenpflichtige Fahrzeuge eine HU benötigen (§ 29 Abs. 1 StVZO)


    Man bekommt dann ein amtliches Kennzeichen ohne "TÜV"-Plakette. War früher bei Behördenmofas durchaus üblich.


    Den 60 km/h Status ändert man dadurch nicht.


    Gruss von Frank

  • Zum Vergleich: Jedes EURO4-Auto was nicht bis 31.12.2010 angemeldet war ist nun in 2011 NICHT mehr zulassungsfähig. OK - es gibt Ausnahmen. Aber auch die kosten GELD - und nicht gerade wenig... Ein Euro2-Golf aus den 90ern welcher nie angemeldet war und nun von privat aus der Garage heraus angemeldet werden sollte hat so eine Ausnahme verwehrt bekommen... Der Besitzer hat nun einen Haufen Altmetall auf Rädern dastehen. In der EU ist die Karre einfach nicht mehr zulassungsfähig, auch wenn alle Papiere vorliegen.


    Ich wette das Gegenteil.
    Hier im Osten ticken die Uhren anders.
    Das würde ohne Ausnahme funktionieren.
    Ich hab bloß keine Papiere zu der Karre mehr ... der TÜV legt im Vollgutachten das Baujahr fest und die Behörde setzt das fiktive EZ Datum vom 01.07. des Jahres ein - fertig.


    Ich sage nur kleine Kennzeichen für MZ Motorräder.
    Im Geltungsbereich von BB inzwischen kein Problem mehr.
    Das Ministerium hat nach regen Schriftverkehr mit mir und meinem zuständigen Lkr. eine Anordnung geschrieben die wie folgt lautet: "Alle in der DDR zugelassenen Krafträder erhalten eine Ausnahme von § 10 FZV, da die Kennzeichengröße im KTA Typschein festgelegt war."

    • Offizieller Beitrag

    Frank: ja, da fällt mir wieder ein, dass ich das vor vielen Jahren schonmal gehört habe, aber als völlig unwichtig wieder im gedanklichen Schredder entsorgt habe...

    an den Threadersteller: Dann nimm dir aber für die erste Polizeikontrolle einen riesigen Batzen Schriftstücke (Gesetzestexte, Schreiben der Zulassungsstelle etc.) mit. Ein Zweirad, dass 60km/h fährt, ein amtliches Kennzeichen hat, weil es zugelassen ist, keinen TÜV hat, weil es nicht zulassungpflichtig ist und dann auch noch mit Klasse M gefahren werden darf --- das kann machen Ordnungshüter etwas überfordern....

  • Wie bringt man das seiner Versicherung bei? Ich kann mir vorstellen, dass auch diese zunächst überfordert sein könnten.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Ich würde sagen das wir das, lt Aussage von ihm, schon nächsten Monat von lorenz erfahren werden, alle Infos hat er ja jetzt eigentlich. Da bin ich jetzt echt mal gespannt!
    (Und vor allem hoffe ich das er jeden Schritt hier ausführlich dokumentiert, denn das wär dann schon ein Fall fürs "Best of the Nest" würd ich mal sagen.)

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Ein Zweirad, dass 60km/h fährt, ein amtliches Kennzeichen hat, weil es zugelassen ist, keinen TÜV hat, weil es nicht zulassungpflichtig ist und dann auch noch mit Klasse M gefahren werden darf --- das kann machen Ordnungshüter etwas überfordern....


    Hmmm ... ich könnte ja auch mal einen StVZO-FZV-EG-ECE Lehrgang für Ordnungshüter geben (nicht immer nur für TÜV-Prüfer und Zulassungsstellen) ;)


    Gruss von Frank

  • an den Threadersteller: Dann nimm dir aber für die erste Polizeikontrolle einen riesigen Batzen Schriftstücke (Gesetzestexte, Schreiben der Zulassungsstelle etc.) mit. Ein Zweirad, dass 60km/h fährt, ein amtliches Kennzeichen hat, weil es zugelassen ist, keinen TÜV hat, weil es nicht zulassungpflichtig ist und dann auch noch mit Klasse M gefahren werden darf --- das kann machen Ordnungshüter etwas überfordern....


    Denke das wird die Damen und Herren nicht überforden in der Art der Zulassung steht ja Kleinkraftrad bis 50 ccm


    Ich würde sagen das wir das, lt Aussage von ihm, schon nächsten Monat von lorenz erfahren werden, alle Infos hat er ja jetzt eigentlich. Da bin ich jetzt echt mal gespannt!
    (Und vor allem hoffe ich das er jeden Schritt hier ausführlich dokumentiert, denn das wär dann schon ein Fall fürs "Best of the Nest" würd ich mal sagen.)



    Ich berichte wenn ich es Anfang März bzw. April in Angriff genommen habe.

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