Hallo Simsongemeinde,
ich habe vor einigen Tagen einen Rahmen mit zubehör eines Roller´s, SR50/1 M Ausführung B2 Baujahr 1994 erstanden. Eigendlich dachte ich diesen für meine Frau wieder herzurichten.
Gestern bekam ich noch die BE dazu. Jedoch nach dem Studium der BE ist mir jeder Basteldrang genommen worden.
Die BE liest sich wie ein Buch des Grauens!
Schon allein die Angaben zur Antriebsmaschine ist doch für so ein Gefährt ein echter Witz:
(das ist fast Baugleich mit den SR50 vor Bj. 1989)
Motor: M543-25, 50ccm, 1,15 kW bei 4250 U/min.
Vergaser: Bing-Vergaser Fabrik Nürnberg
Übersetzung: 16/51 und nun der Oberhammer !!!!!
Höchstgeschwindigkeit: 25 KILOMETER / STUNDE !!!!!!!!!!
Da fehlt eigendlich nur noch ein Dach drüber und es ist die Perfekte überdachte Gehhilfe.
Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht? Kein Wunder das bei Simson die Verkaufszahlen extrem gesunken sind, was schließlich zum AUS der Suhler Fahrzeugwerk GmbH führte.
Was soll ich nun mit diesem Verkehrhindernis machen?
Ein Motoreinbau von einem S51 oder einem anderen Roller bis Bj. 1989 mit 60 KmH, was ich eigendlich vor hatte, geht ja nun auch nicht.
Da erlischt die ABE.
Eine Umschreibung beim TüV auf 60 KmH wird wohl auch nicht möglich sein.
Ehrlich, ich habe echt Angst meine Frau mit dem Roller, 25 KmH, auf die Straße zu lassen. Ich liebe sie und möchte mit ihr alt werden!!
Wer hat dazu eine Idee? Wie könnte ich das mit den 60 KmH hinbekommen?
Ich wünsch allen ein schönes WE