Eventuell Willkür der Polizei, jetzt Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • Ist es denn so einfach möglich, ein Fahrzeug zu beschlagnahmen?
    Reichen einfache Vorwürfe aus?



    genau das raffe ich an der geschichte nicht, die wissen ja nicht einmal was daran gemacht worden ist und können das moped stilllegen?
    und 60 km/h ist ja auch nicht sooo ganz richtig, dachte immer man darf 10 % schneller sein wegen der Toleranz?
    Wiegt ja auch nicht jeder das gleiche...

    Man muss die Beute von der Herde trennen ,-)

  • Ganz im ernst, da würde ich stumpf sagen die Ventile gewechselt zu haben. Ab zum TÜV mir eine Bestätigung holen und mir die Wetterdaten holen, es war ja mega Wind vor ein paar Tagen als das passiert ist....
    Ritzelrückbau ist ja auch schnell gemacht. Was soll dann passieren?
    Frage mich sowieso wie ich mich Verhalten soll wenn ich mal angehalten werde, meine Schwalbe fährt ja auch locker über 60.
    Ab und an kratze ich die 70 km/h an (laut Tacho und Rückenwind).
    An der Schwalbe habe ich nämlich nichts illegales gemacht. Auslachen, wäre wohl dann nicht so gut...

    Man muss die Beute von der Herde trennen ,-)

  • ich kann die hier gesagten vorwürfe absolut nachvollziehen und frage mich wirklich, warum du so dämlich ( ich meine das auch so, trotzdem nicht böse sein ) warst dich hier in diesem forum an den pranger zu stellen. nutz doch mal tante google und mach dich selber schlau, als darauf zu hoffen das es andere für dich tun.
    mensch, stell dich doch nicht so dämlich an.
    jetzt hast du deine scheisse zugegeben.
    du musst auf jeden fall zur dekra/tüv und dir die originalität bescheinigen lassen. damit gehst du dann zur polizei und kannst nur hoffen das du gut rauskommst.

    ich vermute mal das es das hier ist was du hören wolltest

    Eine Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren ist grundsätzlich auch mit Fahrzeugen mit nicht geeichten bzw. justierten Tachometern möglich und gerichtsverwertbar.
    Zu der Verwertbarkeit dieser Verfahren führt das Gericht in den Urteilsgründen ausdrücklich aus:
    „(…) in der Rechtsprechung, der der Senat ausdrücklich beitritt, ist anerkannt, dass die Feststellung der Geschwindigkeit eines KfZ durch Vergleich mit der Geschwindigkeit eines nachfolgenden Polizeifahrzeugs grundsätzlich eine genügende Beweisgrundlage für die Annahme einer Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit sein kann. Ob dies im Einzelfall möglich ist und welcher Abzug bejahendenfalls zur Ausscheidung in Betracht kommender Fehlerquellen von der im Polizeifahrzeug angezeigten Geschwindigkeit zu machen ist, hängt insbesondere davon ab, welche Länge die Messstrecke aufwies, welcher Abstand eingehalten wurde und in welchem Maße sich dieser auf der Messstrecke höchstens verringert haben kann"

    Das Gericht normiert die Voraussetzungen wie folgt:
    Die Messung ist verwertbar, wenn sie bei guten Sichtverhältnissen und durch einen geübten Beamten vorgenommen wird, der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug etwa den halben bis ganzen Tachowert (in Metern) nicht übersteigt, der Abstand etwa gleich bleibt und die Nachfahrstrecke wenigstens rund das Fünffache des Abstandes beträgt sowie der Tachometer in kurzen Abständen abgelesen wird.

    Von dem so ermittelten Messergebnis ist zugunsten des Betroffenen 20% Toleranzabzug vorzunehmen.

    OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2007, Az.: 2 Ss (OWi) 311/06 I 171/06

    manche kennen mich, manche können mich

  • Nicht auf Jens hauen,
    dass war meine Idee einfach hier mal nachzufragen. Also kloppt auf mich ein ;)
    Er wollte das nicht und ich habe ihn geschrieben das es nicht Schaden kann ;(


    20 % ??
    das heisst dann 4 km/h zu schnell???
    dafür lohnt sich doch die Briefmarke nicht

    Man muss die Beute von der Herde trennen ,-)

  • Ich habe der Polizei nur gesagt, dass sie schneller als 60 km/h fährt, nicht dass ich etwas gemacht habe!! Die Polizisten haben sich auf die in den Papieren stehenden 60 km/h verbissen! Daher wagte ich nicht zu sagen dass sie exakt diese Geschwindigkeit fährt, weil ich nicht wusste, ob dies im Nachinhein als Falschaussage zu ahnden wäre!


    Ist schon ok Andi, wenn hier einige aus dem Forum der Meinung sind, dass ich es verdient habe, dann sollen sie ihre Meinung haben und auch sagen, dafür ist ein Forum da! Ich habe meine und das ist für mich wichtig! Aber schön, dass du etwas geschrieben hast, danke dir!!

    .............................Simson 4 ever.........................

  • Ich würde mir erstmal bestätigen lassen das sie nun i.o. ist und dann weiter sehen, z.Z. sind das ja nur Vorwürfe die Mündlich Vorgetragen wurden, sollange noch nix mit der Post kam. Alles weitere wirst dann sehen, ich denke aber das nix grosses mehr kommt,

  • Es geht nicht um die 4 km/h oder um nen Verstoß gegen §3 StVO (also ne Geschwindigkeitsübertretung).


    Ich vermute du hast nur die Fahrerlaubnisklasse M. Das bedeutet, dass du u.a. Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren darfst. Aufgrund des Einigungsvertrages ist diese Geschwindigkeit für einige Fahrzeuge der ehem. DDR auf 60 km/h heraufgesetzt.
    Da du nun noch schneller warst, hast du nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse. Deshalb liegt eine Straftat nach §21 StVG vor.
    Und es wird garantiert noch "etwas mit der Post kommen"...


    "Bauart bedingt ist die Geschwindigkeit, die von einem Kfz nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann."
    Das heißt, dass nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit gemeint ist und das Moped bergab oder starkem Rückenwind ruhig mal etwas schneller sein kann...

  • generell gilt bei den dep**en in grün(jetzt blau) IMMER die regel nummer eins. egal was kommt "ich verweigere die aussage". solange du keinen rechtsbeistand hast solltest du dich nie auf sollche vorschläge einlassen, wie z.b. "entweder 1. oder 2." damit wirst du immer von denen in die falle gelockt. solange du keinen rechtsbeistand hast sollte das einzige was du denen sagst, "ich verweigere die aussage" sein. und die aussage unser tache zeigt 80 an. ist sowieso fürn arsch... deren tacho ist genausowenig geeicht wie deiner. solange die keine protokolierbare nachweisbare messung über deine geschwindikeit haben können die dich mal gerne haben. die haben in deinem fall keinen einzigen gerichtlich verwertbaren beweis über deine tatsächliche endgeschwindigkeit.. gut ist das du erstmal nichts unterschrieben hast. somit haben die auch kein schuldeingeständniss von dir. die reine aussage des polizisten "er ist schneller als 60 gefahren, herr richter" ist null und nichtig weil aussage gegen aussage steht/stehen würde. daher wollte der bulle dich ja auch in die falle locken das du es zugibts oder nicht.. und genau desshalb gint "ICH VERWEIGERE DIE AUSSAGE".... selbst wenn die dep**en mich fragen wie das wetter ist. "ich verweigere die aussage" wie spät ist es? "ich verweigere die aussage" die werden nicht denken das du blöd bist oder so. nein. die wissen dann schon genau das sie mit ihren tricks nicht weit kommen werden bei dir....es ist dein gutes und teures recht dich nicht selbst zu belasten....


    grüße vom frontschwein

  • Tja, wenn du keinen Motorradführerschein hast, dann ist das eindeutig eine Straftat nach § 21 StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
    Schneller als 60 km/h oder mehr als 50 cm³ ist kriminell. Wie groß dann eine eventuelle Toleranz bei der Geschwindigkeit wäre, ist Tatfrage und das wird dann der Richter entscheiden. Aber ich denke mal, mit 80 km/h bist in jedem Fall voll im roten Bereich, da rettet keine Toleranz mehr irgendwas !
    Zwei Zeugenaussagen erfahrener Polizisten sollten da reichen, wenn die lange genug hinter dir hergefahren sind, um deine Geschwindigkeit zu messen. Zudem hast du die Straftat ja nach Belehrung und der Aufzählung der weiteren Möglichkeiten ihnen gegenüber ja auch schon gestanden. Das sind zwei glaubwürdige Zeugen. Was willst da noch groß dran rütteln. Auch das können die Polizisten im Zweifel vor Gericht bezeugen. Die andere Alternative wäre doch die vorläufige Sicherstellung (nicht Beschlagnahme!) Abschleppen und KFZ Sachverständigen-Untersuchung gewesen. Hättest du die Straftat nicht eingeräumt, dann hätten die die Karre halt für die Untersuchung einkassiert.
    Ich muß da Dr.Geberit voll zustimmen. Die Polizisten haben Dir die Möglichkeit gegeben, mindestens 400,- €uro zu sparen für die Sicherstellung, das Abschleppen und die technische Untersuchung. Dafür solltest du ihnen danken, dass sie dir so entgegengekommen sind. Die Verurteilung wird teuer genug für dich werden. Ich denke mal, wenn du nicht vorbestraft bist, dann wirst du wohl mit einem Strafbefehl und 'ner Geldstrafe so um die 600,- €uro davonkommen. Wenn du noch nicht volljährig bist, dann wirs du möglicherweise nach Jugendstrafrecht bestraft und mußt vielleicht 40 Stunden Straße fegen, im Park Papier auflesen oder im Altenheim die Nachttöpfe leeren, die Treppe wischen (oder der Oma zu Willen sein, und zwar das volle Programm). :))


    Mein Rat:
    Bring dein Moped in Ordnung, geh wie aufgefordert zum TÜV und dann mit dem Prüfbericht ab zur Polizei, wie die gesagt haben. Dann geh nach Hause und warte ab was passiert.
    Kommt ein Bußgeldbescheid, dann würde ich den still und leise bezahlen und die Sache ist vergessen. Kommt hingegen ein Schreiben der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, dass ein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet wurde, dann geh zu einem Rechtsanwalt. Der wird dann sehen, was da noch für dich rauszuholen ist.
    Ach und ja, die Schwalbe kann als Tatmittel durch das Gericht beschlagnahmt und eingezogen werden. Dann isse wech!


    Ich kenn mich aus!

    • Offizieller Beitrag

    generell gilt bei den dep**en in grün(jetzt blau) IMMER die regel nummer eins. egal was kommt "ich verweigere die aussage". solange du keinen rechtsbeistand hast solltest du dich nie auf sollche vorschläge einlassen, wie z.b. "entweder 1. oder 2." damit wirst du immer von denen in die falle gelockt. solange du keinen rechtsbeistand hast sollte das einzige was du denen sagst, "ich verweigere die aussage" sein. und die aussage unser tache zeigt 80 an. ist sowieso fürn arsch... deren tacho ist genausowenig geeicht wie deiner. solange die keine protokolierbare nachweisbare messung über deine geschwindikeit haben können die dich mal gerne haben. die haben in deinem fall keinen einzigen gerichtlich verwertbaren beweis über deine tatsächliche endgeschwindigkeit.. gut ist das du erstmal nichts unterschrieben hast. somit haben die auch kein schuldeingeständniss von dir. die reine aussage des polizisten "er ist schneller als 60 gefahren, herr richter" ist null und nichtig weil aussage gegen aussage steht/stehen würde. daher wollte der bulle dich ja auch in die falle locken das du es zugibts oder nicht.. und genau desshalb gint "ICH VERWEIGERE DIE AUSSAGE".... selbst wenn die dep**en mich fragen wie das wetter ist. "ich verweigere die aussage" wie spät ist es? "ich verweigere die aussage" die werden nicht denken das du blöd bist oder so. nein. die wissen dann schon genau das sie mit ihren tricks nicht weit kommen werden bei dir....es ist dein gutes und teures recht dich nicht selbst zu belasten....


    80% Unsinn. Hast du den Thread gelesen oder willst du einfach nur schnell die üblichen Phrasen dreschen?

  • das da ein größeres ritzel verbaut ist/war ist doch in dem falle gar nicht relevant. denn das da eins war, ist doch gar nicht mehr nachvollziehbar, da davon nie die rede war. das hat er doch dämlicherweise ( ja, das war dämlich ) erst hier erzählt.
    er hat lediglich zugegeben, das der esel schneller als die angegebene bauartbedingte höchstgeschwindigkeit rennt.
    also, wie schon mehrfach gesagt, zum tüv und sich bestätigen lassen das das dingen original und trotzdem unter bestimmten bedingungen noch schneller ist als 60 ist.
    damit dann zum revier, unter dem teppich durch und mit der weißen fahne winken.
    immer schön freundlich und dann wird das schon.

    tante edit sagt noch zum frontschwein: erzähl nicht so einen scheiss. schalte die birne ein bevor du deine finger bewegst.

    manche kennen mich, manche können mich

    • Offizieller Beitrag

    Anhand der Aussage von Frontschwein sieht man mal wieder, wie sehr solche "Rechtsberatungen" in einem Forum mit Vorsicht zu genießen sind. Weil er hier einen auf d***e H**se machen will und irgendwann mal irgendwo mal was gehört hat, kommt so ein be****ter Beitrag zusammen, der im Fall des beweissuchenden Jens sehr teuer geworden wäre. Da bei einer Strafzumessung viele Sachen einfließen, die ich nicht kenne, wage ich auch keine Prognose, vermute aber mal, dass am Ende sogar noch weniger als die von Dummschwätzer genannten 40 Stunden bei rauskommen. Da macht es echt Sinn, wenn die Verfahrens- und sonstigen Kosten das ganze um das 4fache übersteigen.


    Übrigens Frontschwein: fühl dich bitte nicht angegriffen, ich hab ja extra alles mit *** versehen, dann ist das ja nicht so schlimm...

  • Übrigens haben Polizisten nichts davon, jemanden "mit ihren fiesen Tricks in die Falle zu locken". Es gibt weder eine Quote, Prämie oder zu wenig zu tun. ;)



    sicherlich nicht persönlich, aber doch deutlich weniger Schreibkram bzw. geringeren Aufwand

    Man muss die Beute von der Herde trennen ,-)

  • Weniger Schreibkram hätten sie gehabt, wenn sie ihn hätten fahren lassen.


    Jetzt wird die Anzeige so oder so geschrieben.


    Naja ist ja auch wurst, soll ja nicht in ne Endlosdiskussion ausarten. An dem Vorgehen der Beamten ist laut der Schilderung nichts auszusetzen.


    Man sollte sich vor klarmachen, dass es nicht um ne popelige OWi geht, wegen 4 km/h drüber, sondern um eine Straftat. Da gibts kein Auge zudrücken für die Beamten. Stichwort Strafverfolgungszwang.


    Dass man 60 fahren darf mit unseren schönen Geschossen, ist schon ne wirkliche nette Ausnahme, die sonst für kein Fahrzeug gilt. Alle anderen dürfen nur 45 km/h. Also sei zufrieden mit der Geschwindigkeit oder mach Klasse A/A1!


    So nun ist alles gesagt.
    Einen schönen Abend noch an alle! :)

  • und nun gehe reuig zur Polizei, dass ist das einfachste


    BSp.: Kumpel vom mir hat den 01. märz verschlafen mit altem kennzeichen los, direkt erwischt, mit denen geredet, neues kennzeichen geholt zur polizei wurde alles fallen gelassen. Wahrheit und Offenheit sowie reden ist oft der beste weg

  • Was ist denn da Willkür? Du sagst, dass du zu deinen Fehlern stehst, dann tu dies auch.


    Deine Denkweise ist sowieso falsch. Dir wird ja nicht zur Last gelegt, dass du die Geschwindigkeit überschritten hässtest. Das wäre in dem Bereich nur eine Ordnungswidrigkeit. Bei dir geht es darum, dass du keine BE hattest.
    Es ist daher unerheblich, ob der Tacho der Polizei geeicht ist und gerichtsverwertbare Daten liefert. Durch den Tacho sind sie nur auf dich aufmerksam geworden, ergo "lass uns den mal kontrollieren, da stimmt was nicht".


    Du wurdest mit dem Verdacht konfrontiert und dir wurden 2 Optionen geboten:


    1. Zugeben, dass was getunt ist und die Untersuchung vermeiden (billiger)
    2. Nicht zugeben, dafür aber ab auf den Prüfstand (teurer, wenn was dran gemacht wurde)


    Du hast erstere gewählt, damit hast du ja schon zugegeben, dass du Mist gebaut hast. Jetzt hinterher nach einem Grund zu suchen, warum diese Strafe nicht gerechtfertigt ist, ist alles andere als "dazu stehen". Wie gesagt: es geht ja nicht um die geschwindigkeitsmessung. diese hat dich nur enttarnt.


    Und jetzt sei ein Mann und trage die Konsequenzen.

    Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.

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