Aber der Vogel scheint mir Korrekter als sein komischer Halter! Der hat einen Bonuspunkt bekommen damit er so tun kann als ob nichts wär und schreit jetzt rum das ihm keiner was Kann. Mein Auto ist Schneller als Jede streife. Aber Der Funk... Grins. Aber er wird es noch Lernen. Ich habs auch Gelernt... Das meiste zumindest.
Und nochmal sorry wenn ich jemandem auf den Schlipps... Dacht mir nix dabei.
Eventuell Willkür der Polizei, jetzt Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
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So, als Polizist will ich hier auch mal eine Sache anmerken. Laut Polizei"schul"buch gibt es verschiedene Beweisarten.
Merkwort SAUZE
S achbeweis
A ugenscheinbeweis
U rkundenbeweis
Z eugenbeweis
E inlassung des Beschuldigten (Geständnis)Wenn ich den Thread richtig gelesen habe, liegt hier eine Einlassung vor und zwei Zeugenbeweise der Polzisten.
...da sind 'se, die Beweise.Und im Übrigen sollten uneinsichtige Leute, die ihr Fehlverhalten nicht einsehen mit der Höchststrafe bestraft werden. Einziehen des Rollers und Verschottung!
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Und im Übrigen sollten uneinsichtige Leute, die ihr Fehlverhalten nicht einsehen mit der Höchststrafe bestraft werden. Einziehen des Rollers und Verschottung!
Wenn ich mich recht entsinne, wird das in unserm schönen dänischen Nachbarland so gehandhabt. Dann hat man klare Verhältnisse (wie bei der Marine )
Gruss von Frank
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JO!
Die Polizisten hatten den dringenden Verdacht, dass deine Schwalbe schneller läuft, als es erlaubt ist. Sie haben dich angehalten und wie Revalk schon sagt: Du hast es mündlich gestanden.
Soweit ich weiß hat ein Polizist aber auch zwei Stimmen, da er einen Eid abgelegt hat.
Wenn also zwei Polizisten vor Ort waren steht es quasi 4:1. Auch wenn nur ein Polizist mit dir geredet hat, steht es 2:1.für mich ist das eine klare Sache.
Es musste keine Prüfung stattfinden, weil der "Täter" gestanden hat.
Gruß
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Zwei Stimmen, weil ich einen Eid abgelegt habe?
Hallo, es geht nicht darum, wer mehr Stimmen hat (ich habe übrigens eine Sprech-stimme und eine Sing-stimme, also tatsächlich 2, aber das nur am Rande!), man will ja keinen Kanon singen,
sondern darum, dass es hinterher schwierig ist, das Gegenteil von dem was man gesagt hat, glaubwürdig zu vertreten.Ein Polizeibeamter wird vor Gericht genauso in die Mangel genommen wie ein beliebiger anderer Zeuge.
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Ich denke auch das die sache eingestellt wird und die sache nicht mal bis zu einem Richter vor dringt.
Beweise gibt es anscheinend ja nun auch keine, die Beamten haben keine Messung vorgenommen oder sonst ein Amtliches Verfahren angewand.
Also nach sicht der Aktenlage wär ich nun ganz entspannt und würde fast meinen das nicht mal mehr Post kommt.
Halt uns bitte weiter auf dem laufenden, spannend ist es ja doch.
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Wenn ich mich recht entsinne, wird das in unserm schönen dänischen Nachbarland so gehandhabt. Dann hat man klare Verhältnisse (wie bei der Marine )
Gruss von Frank
Soweit ich weiß, ist diese Option auch in Deutschland möglich und wird hin und wieder auch praktiziert.
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Soweit ich weiß, ist diese Option auch in Deutschland möglich und wird hin und wieder auch praktiziert.
Moin Leute,
dieser Satz mach mir jetzt ein wenig angst... Warum? Meine Freundin ist heute auf dem Weg zur KfZ Werkstatt hinter mir gefahren und meinte das ich an der 70(!) gekratzt habe (dabei war das noch nicht mal Vollgas...).
Dazu muß ich sagen das ich nen STAR BJ:1972 fahre. Kein Tuning oder sonstiges am Möp geändert.
Was wär wenn jetzt die Polizei hinter mir gefahren wär und die mich mit knapp 70 aufer Uhr gemessen hätten?
Und ich sag es nochmal! Der Star ist ORIGINAL, jedenfalls bis auf den Lack.....Grüße
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dann haste speedlack verwendet....
du weißt, das auch nen autotacho zuviel anzeigt und wenn alles orignal ist ist das bums
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Moin Leute,
dieser Satz mach mir jetzt ein wenig angst...Also, mit einem originalen Fahrzeug ist es in Deutschland schon ziemlich unwahrscheinlich, das es von Amts wegen verschrottet wird. Mir ist sowieso erst ein einziger Verschrottungsfall bekannt, da wurde ein ziemlich frisierter Roller eines unbelehrbaren Tuners nach Gerichtsbeschluss verschrottet, Dort hatte ein Sachverständiger festgestellt, daß ein Rückbau auf den Originalzustand technisch nicht mehr so ohne weiteres möglich war.
Bei Deinem Star würde ich die Höchstgeschwindigkeit erstmal genau nachmessen (mit Stopuhr) Ich denke, wenn der Autotacho 70 anzeigt, wirst Du IRL zwischen 60-65 km/h liegen und bist damit noch in der Toleranz.
Auch für zu schnelle "Originalfahrzeuge" gibt es Gerichtsurteile (hier wurde oft der Hersteller verklagt und in die Pflicht genommen), Tenor dort ist, daß das Fahrzeug nachträglich etwas gedrosselt werden musste. Für Zündapp Mofas gabs da sogar ein eintsprechendes Kundendienstrundschreiben, daß in diesen Fällen - wenn ich mich recht erinnere - eine dickere Zylinderkopfdichtung verwendet und der Zündzeitpunkt auf "spät" verstellt werden sollte.
Gruss von Frank
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Hi,
wenn da nix da dran verbastelt ist, wird es schwierig ausserhalb der Toleranz zu kommen. Bist du sicher, das der Tacho korrekt arbeitet, dass die Strecke 100% gerade war und du vorher nicht Anlauf holen konntest?
Gerade der M53 lässt sich gut überdrehen....
MfG
Tobias
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Gut, wenn man die Möglichkeit hat, die Geschwindigkeit zuverlässig zu prüfen.
Ich denke da an ein GPS-Gerät. -
und wenn man schon weiß / glaubt, dass das möp vielleicht schneller fährt, dann muss man doch nicht mit vollgas durch die lande fahren. schon garnicht, wenn hinter einem so ein auffälliges silber-blaues-auto mit lichtern aufem dach ist
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nicht wirklich, da es nur wenige simsons gibt, auf deren schätzeisen man sich verlassen darf. echte 60km/h schaffen die wenigsten. dass deine tachonadel an der 70 beim bergabfahren zittert, sagt nichts über deine echte geschwindigkeit aus.
gruß sirko
Also, ich habe den Eindruck, dass der 100-km/h-Tacho bei der S51 schon recht genau geht: bei 60 zeigt der DZM 6000 U/min, bei 65 7000 U/min - also genau so wie es im Simsonhandbuch in der Tabelle gezeigt wird.
Habe jetzt ne "neue" S51 und auch nen DZM-Set verbaut - hier zeigt der DZM aber etwas andere Werte an, nämlich immer 1000 U/min weniger als bei der anderen S51. Versteh' ich nicht, selbes DZM-Set, gleicher Motor??? Die beiden Tachos zeigen die gleichen Werte an. Wenn aber die Werte bei der ersten S51 stimmen, dann fahren die S51er locker 65 km/h wenn nicht mehr ...
=> nach diesen Diskussionen hier traue ich mich gar nicht mehr die Kisten auszufahren ...?!? Am Besten wäre echt ein Motorrad-Führerschein ... -
Macht es so, wie Hallo-Stege oben meinte.
Stopp-Uhr in die Hand, dann auf der Landstraße am Straßenrand bei fullspeed ein paar Poller zählen und anschließend den Adam Riese machen. -
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schieb den auspuff mehr in den krümmer rein, drosselt etwas
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Bevor ich mir sorgen mache würde ich auch erstmal die Geschwindigkeit auf gerader Strecke testen ohne Rückenwind.
Auf meiner Simme saß schon der TÜV... Mensch die geht aber gut ... auch wenn das Tacho > 60 km/h anzeigt ... keine Probleme.
Sind halt nicht elektrisch gedrosselt und fahren eben schon bei leichtem Gefälle etwas mehr.
Wenn ich also Probleme mit der Polizei habe dann wird sich da sachlich drüber unterhalten und in nettem Ton aufgeklärt dass die Simme halt 60 fahren darf und dann gehts halt mal zum TÜV Onkel. Bei mir ist jedenfalls alles original und nichts getunt.Hier ist nunmal ne Simme mit anderem Ritzel gefahren. Das macht bei leichtem Gefälle schnell mal 10 km/h mehr aus ... und das fällt nun ordentlich auf .
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schieb den auspuff mehr in den krümmer rein, drosselt etwas
Das geht nur mit Gewalt und dabei geht dann der Krümmer kaputt!
Deutlich einfacher und vor allen Dingen zerstörungsfreier kann man den Krümmer in den Auspuff schieben!Peter
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So Leute, nach einem langen Nervenaufreibenden Prozedere habe ich heute den Anruf von meinem neuen Anwalt bekommen, dass das Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis aus Mangel an Beweisen eingestellt worden ist!
Es hat deshalb so lange gedauert, weil ich irgendwann nichts mehr von meiner Anwältin gehört habe! Ergebnis ist dass sie ihre Tätigkeit als Anwältin augegeben hat um im öffentlichen Dienst zu arbeiten! Dabei hat sie meine Akte nicht an einen neuen Anwalt weiter gereicht! Dieser hat jetzt seit zwei Wochen versucht an die Akten ran zu kommen und hat es heute endlich geschafft!Er wird jetzt noch heraus bekommen, wie ich wieder an meine Papiere und das Kennzeichen komme und dann kann ich endlich wieder meine Schwalbe fahren!
Und was lerne ich daraus?? Es geht eben nichts über eine originale SchwalbeGrüße Jens
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... dass das Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis aus Mangel an Beweisen eingestellt worden ist!...
Mit wieviel haste den Staatsanwalt dafür eigentlich geschmiert?
Oder hast du etwa seine Katze als Geisel genommen? -
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