Das war doch klar, das bei dem im Hinblick auf Zweiradfahrer, unpräzise formulierten Gesetzestext, dieser jetzt so auslegt wird.
Jeder der jetzt wegen fehlender Winterreifen z.B. ein Bußgeld aufgebrummt bekommt, kann ja dann dagegen klagen. Aber so ist das nun einmal.
Mich persönlich ärgert eigentlich nur wieder die diletantische Arbeit, im Ergebnis dieser hochbezahlten Beamten.
Auf der anderen Seite, halte ich es für völlig unverantwortlich bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne entsprechende Reifen zu fahren. Und, Zweirradfahren selbst mit Winterreifen, ist dann teilweise immer noch lebensgefährlich.
Gruß Peter